Die Einsatzstoffe werden von Hand oder mit automatisch gesteuerten Anlagen abgewogen.

Abbildung 11: Anlage zum Abwiegen von Einsatzstoffen

Abbildung 12: Saugheber

Teile mit gefährlichen Oberflächen

Spitzen, Schneiden
  Z. B. Öffnen von Gebinden mit Scheren und Messern, Zerkleinern von kompakten Einsatzstoffen mit Messern.
  Arbeiten automatisieren
  Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren) sicher aufbewahren (z. B. im Köcher)
  Schadhafte Teile aussortieren (z. B. Paletten)
  Geeignete Schutzhandschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung benutzen (siehe Merkblatt Persönliche Schutzausrüstung (A 008) der BG Chemie)

M06 Schutzhandschuhe benutzen

Schwere körperliche Arbeit

Handhaben schwerer Lasten
  Prüfen, ob die Richtwerte für das Heben und Tragen möglichst unterschritten werden
  Lastgewichte verringern (z. B. kleinere Gebinde)
  Transport- und Tragehilfen zur Verfügung stellen
  Auf die richtige Körperhaltung achten

Rechtsgrundlagen und Informationen:

LasthandhabV; BGI 641

Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen

Undichte Gebinde, ausgetretene Stoffe
  Undichte Gebinde und ausgetretene Stoffe beseitigen
  Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie)
  Siehe auch Abschnitt 5.6 dieser BG-Regel

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