Die Einsatzstoffe werden von Hand oder mit automatisch gesteuerten Anlagen abgewogen.
Abbildung 11: Anlage zum Abwiegen von Einsatzstoffen
Abbildung 12: Saugheber
Teile mit gefährlichen Oberflächen
Spitzen, Schneiden | ||
Z. B. Öffnen von Gebinden mit Scheren und Messern, Zerkleinern von kompakten Einsatzstoffen mit Messern. | ||
Arbeiten automatisieren | ||
Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren) sicher aufbewahren (z. B. im Köcher) | ||
Schadhafte Teile aussortieren (z. B. Paletten) | ||
Geeignete Schutzhandschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung benutzen (siehe Merkblatt Persönliche Schutzausrüstung (A 008) der BG Chemie) |
M06 Schutzhandschuhe benutzen
Schwere körperliche Arbeit
Handhaben schwerer Lasten | ||
Prüfen, ob die Richtwerte für das Heben und Tragen möglichst unterschritten werden | ||
Lastgewichte verringern (z. B. kleinere Gebinde) | ||
Transport- und Tragehilfen zur Verfügung stellen | ||
Auf die richtige Körperhaltung achten |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
LasthandhabV; BGI 641
Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen
Undichte Gebinde, ausgetretene Stoffe | ||
Undichte Gebinde und ausgetretene Stoffe beseitigen | ||
Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie) | ||
Siehe auch Abschnitt 5.6 dieser BG-Regel |
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