Innenmischer (mit einer oder mehreren Kammern) dienen der Herstellung von Gummimischungen. Die Mischungsbestandteile werden z. B. über ein Förderband oder von Hand in den Füllschacht eingetragen und durch Einwirken von rotierenden Knetwerkzeugen unter Krafteinwirkung eines im Einfüllschacht beweglichen Stempels gemischt.

Abbildung 13: Innenmischer – Prinzipskizze

Abbildung 14: Innenmischer

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Absturz

Hineinstürzen in Bodenöffnungen
  Einfüllöffnungen z. B. mit mindestens 1 m hohem Geländer mit Fuß- und Knieleiste sichern, wenn Beschäftigte beim Beschicken oder Reinigen in den Mischer stürzen können (Abschnitt 2 der ASR 12/1 – 3)

Ungeschützt bewegte Maschinenteile

Quetsch- und Scherstellen an der Einfüllöffnung (kraftbetätigte Einfüllklappe, umlaufende Knetwerkzeuge)
  Bei Beschickung von Hand Einfüllöffnung so ausbilden, dass die Knetwerkzeuge nicht mit den Händen erreicht werden können
  Bedienungselement für Einfüllklappe so weit von der Gefahrstelle entfernt anordnen und so auslegen, dass der Beschicker während des Schließvorgangs nicht in die Einfüllöffnung greifen kann

Ungeschützt bewegte Maschinenteile

Quetsch- und Scherstellen an der Auswurföffnung (hydraulisch betätigte Klapp- oder Schiebesattel, umlaufende Knetwerkzeuge)
  An der Auswurföffnung Gefahrstellen durch Schiebe- oder Sattelbewegungen so durch trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) sichern, dass ein Hineingreifen verhindert wird

Rechtsgrundlagen und Informationen:

DIN EN 12 013

Unkontrolliert bewegte Teile

In der Mischkammer hängen gebliebenes Produkt
Bei Störungen aus dem Mischer fallendes ProdukT
 

Nicht unter Produkt aufhalten – Produkt kann jederzeit, auch bei stehendem Mischer herunterfallen

Gesundheitsschädigende Wirkung durch Stoffe

Austritt von Staub, Rauch und gegebenenfalls gesundheitsgefährdenden Dämpfen
  Einfüllöffnung während des Mischvorgangs durch eine von Hand oder Kraft betätigte Einfüllklappe verschlossen halten
  Staubabdichtungen an den Rotoren verhindern den Austritt von Gefahrstoffen oder toxischen Gemischen, daher: kontrollieren und gegebenenfalls instandsetzen

Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre

Explosionsfähige Gemische (Staub/Luft, Alkohol/Luft)
  Bei der Herstellung von Silicamischungen entsteht als Reaktionsprodukt Ethanol. Die freigesetzte Menge kann dabei so groß sein, dass sich in Verbindung mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre in unmittelbarer Umgebung des Mischers bilden kann. Durch eine Gefährdungsbeurteilung ist das Explosionsrisiko zu ermitteln. Die Belange des Umwelt- und Gefahrstoffrechtes sind zu berücksichtigen.
  Gegebenenfalls Explosionsschutzdokument erstellen (siehe Anhang 2, BG-Information "Explosionsschutz" (BGI 5027))
  Ex-Schutz-Maßnahmen anwenden, z. B. Absaugung austretender Alkohol/Luft-Gemische am Mischer, technische Raumlüftung
  Bei Ausfall der Lüftungsanlage: zwangsweise Abschaltung des Innenmischers
   
  • Innenmischer durch Bestätigen der Hauptbefehlseinrichtung (Hauptschalter) stillsetzen, gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern (Warnschild genügt nicht!)
  • Hilfseinrichtungen, ggf. vor- bzw. nachgeschaltete Maschinen (z. B. Ausschneidewerk, Transportbänder), stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern
  • Sattel und Stempel mechanisch oder hydraulisch gegen Herabfallen sichern
  • Sauerstoffmessungen durchführen
  • Trittsichere Einstiegshilfen verwenden
  • Rettungsgeschirr benutzen
  • Vor Inbetriebnahme Schutzvorrichtungen wieder anbringen und auf Funktionsfähigkeit prüfen
  • Eine eventuell vorhandene radioaktive Füllstandsanzeige abschirmen
  • Schriftliche Befahrerlaubnis ausstellen

Abbildung 15: Beispiele für Maßnahmen bei Arbeiten in oder an Innenmischern

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