Zum Kühlen ausgewalzter Mischungen dienen Fellkühlanlagen und Streifenableger.
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Schneidvorrichtungen | ||
Schwenkbereich des Ablegers sichern, z. B. durch nicht übersteigbare verriegelte Einzäunungen (Höhe >1,60 m) | ||
Maschinen nur in stillgesetztem Zustand instandhalten | ||
Auf Restenergien achten, z. B. pneumatische, hydraulische (sie können sich während der Arbeiten entspannen!) |
Abbildung 22: Fellkühlanlage, Prinzipskizze und Ansicht
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