Zum Kühlen ausgewalzter Mischungen dienen Fellkühlanlagen und Streifenableger.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Schneidvorrichtungen
  Schwenkbereich des Ablegers sichern, z. B. durch nicht übersteigbare verriegelte Einzäunungen (Höhe >1,60 m)
  Maschinen nur in stillgesetztem Zustand instandhalten
  Auf Restenergien achten, z. B. pneumatische, hydraulische (sie können sich während der Arbeiten entspannen!)

Abbildung 22: Fellkühlanlage, Prinzipskizze und Ansicht

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