Mit Extrudern, dazu gehören auch Strainer, werden z. B. Stränge, Schläuche, Profile und flache Bahnen hergestellt. Extruder werden mit Granulat, Streifen oder Fellen über Trichter beschickt. Festigkeitsträger können ebenfalls zugeführt werden.
Abbildung 25: Beschickungsöffnung am Extruder
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Schwere körperliche Arbeit
Handhaben von Lasten | ||
Schwere Werkzeuge (z. B. Spritzköpfe) nur mit dafür geeigneten Hebeeinrichtungen (z. B. Hubtisch) wechseln | ||
Siehe auch Abschnitt 3.1 der BGI 571 |
Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Bewegte Teile (z. B. die sich drehende Schnecke) | ||
Beschickungsöffnungen so ausführen, dass die Hand nicht an die Schnecke gelangen kann | ||
Trichter so mit dem Extruder verbinden, dass sie nur mit einem Werkzeug entfernt werden können | ||
Das Werkzeug darf nicht von der Schnecke erfasst werden können. | ||
Wegklappbare Einfüllvorrichtungen mit zwangsläufig wirkenden Abschaltungen ausrüsten | ||
Bei schwenkbaren Spritzköpfen Quetsch- und Scherstellen am Extruderkopf absichern | ||
Zum Beseitigen von Materialstauungen geeignete Haken, Stopfer zur Verfügung stellen und benutzen |
Rechtsgrundlagen und Informationen: DIN EN 1114
Unkontrolliert bewegte Teile
Herabfallende Teile | ||
Schwere Spritzköpfe nur mit den dafür vorhandenen Hebeeinrichtungen wechseln | ||
Spritzköpfe, Schablonen, Werkzeug und Mundstücke auf sicheren Plätze ablegen | ||
Mit Mischungen beladene Paletten gegen Hochziehen sichern |
Kontakt mit heißen oder kalten Medien
Heiße Teile | ||
Beim Auswechseln kalter und heißer Spritzköpfe, Mundstücke und Siebscheiben Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe tragen und einwandfreies und zweckentsprechendes Werkzeug benutzen |
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