Mit Extrudern, dazu gehören auch Strainer, werden z. B. Stränge, Schläuche, Profile und flache Bahnen hergestellt. Extruder werden mit Granulat, Streifen oder Fellen über Trichter beschickt. Festigkeitsträger können ebenfalls zugeführt werden.

Abbildung 25: Beschickungsöffnung am Extruder

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Schwere körperliche Arbeit

Handhaben von Lasten
  Schwere Werkzeuge (z. B. Spritzköpfe) nur mit dafür geeigneten Hebeeinrichtungen (z. B. Hubtisch) wechseln
  Siehe auch Abschnitt 3.1 der BGI 571

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Bewegte Teile (z. B. die sich drehende Schnecke)
  Beschickungsöffnungen so ausführen, dass die Hand nicht an die Schnecke gelangen kann
  Trichter so mit dem Extruder verbinden, dass sie nur mit einem Werkzeug entfernt werden können
    Das Werkzeug darf nicht von der Schnecke erfasst werden können.
  Wegklappbare Einfüllvorrichtungen mit zwangsläufig wirkenden Abschaltungen ausrüsten
  Bei schwenkbaren Spritzköpfen Quetsch- und Scherstellen am Extruderkopf absichern
  Zum Beseitigen von Materialstauungen geeignete Haken, Stopfer zur Verfügung stellen und benutzen

Rechtsgrundlagen und Informationen: DIN EN 1114

Unkontrolliert bewegte Teile

Herabfallende Teile
  Schwere Spritzköpfe nur mit den dafür vorhandenen Hebeeinrichtungen wechseln
  Spritzköpfe, Schablonen, Werkzeug und Mundstücke auf sicheren Plätze ablegen
  Mit Mischungen beladene Paletten gegen Hochziehen sichern

Kontakt mit heißen oder kalten Medien

Heiße Teile
  Beim Auswechseln kalter und heißer Spritzköpfe, Mundstücke und Siebscheiben Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe tragen und einwandfreies und zweckentsprechendes Werkzeug benutzen

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