Auf Wickelmaschinen werden Gummi- oder Gewebebahnen bzw. Profile auf- oder abgewickelt. Um ein Verkleben der einzelnen Gummibahnen beim Wickeln zu verhindern, werden zwischen jede Lage z. B. Leinen oder Kunststofffolien eingebracht.

Abbildung 26: Absicherung einer Wickelstelle mit Lichtschranke

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Einzug von Körperteilen
Herabfallende Wickelstangen
Elektrostatische Entladungen
  Gefahrstellen zum Schutz gegen Hineingreifen oder Einziehen von Körperteilen sichern (z. B. vorne durch trennende Schutzeinrichtungen wie Umzäunungen oder Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion wie Lichtschranken, Schaltmatten; seitlich durch trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen))
  Wickelhülsen oder Klemmvorrichtungen verwenden, wenn Wickelstangen nicht über ausreichendes Haftvermögen verfügen
  Über die gesamte Wickelbreite auslösbare Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) installieren (geeignet sind z. B. Bügel-, Seil- und Klappenschalter – Seil muss vorgespannt sein; Not-Halt-Schalter allein sind nicht zulässig)
  Hinweis zum Begriff Not-Halt: In neueren Normen ist nicht mehr von Not-Aus, sondern von Not-Halt die Rede, wenn es um das Stillsetzen von gefahrbringenden Bewegungen geht.
  Fußverletzungen durch herabfallende Wickelstangen und Rollen durch Sicherheitswickelfutter oder Fangarme unterhalb der Futter vermeiden
  Das Anlegen von Hand ist nur zulässig
   
  • im Freilauf
  • oder bei verringerter Geschwindigkeit im Tippbetrieb
  • oder bei einer Bahnzugkraft (200 N), bei der Mitarbeiter nicht gefährdet werden
  Vor dem Betreten von Wickelmaschinen Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
  Prüfen von Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt):
  • Sichtprüfung auf Schäden mindestens einmal pro Woche
  • Funktionsprüfung bei der Wartung
  Siehe auch Abschnitte 4.1.5 "Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen" und 4.9.9 "Elektrostatik" dieser BG-Regel

Rechtsgrundlagen und Informationen:

DIN EN 13 418

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge