Auf Wickelmaschinen werden Gummi- oder Gewebebahnen bzw. Profile auf- oder abgewickelt. Um ein Verkleben der einzelnen Gummibahnen beim Wickeln zu verhindern, werden zwischen jede Lage z. B. Leinen oder Kunststofffolien eingebracht.
Abbildung 26: Absicherung einer Wickelstelle mit Lichtschranke
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Einzug von Körperteilen | ||
Herabfallende Wickelstangen | ||
Elektrostatische Entladungen | ||
Gefahrstellen zum Schutz gegen Hineingreifen oder Einziehen von Körperteilen sichern (z. B. vorne durch trennende Schutzeinrichtungen wie Umzäunungen oder Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion wie Lichtschranken, Schaltmatten; seitlich durch trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen)) | ||
Wickelhülsen oder Klemmvorrichtungen verwenden, wenn Wickelstangen nicht über ausreichendes Haftvermögen verfügen | ||
Über die gesamte Wickelbreite auslösbare Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) installieren (geeignet sind z. B. Bügel-, Seil- und Klappenschalter – Seil muss vorgespannt sein; Not-Halt-Schalter allein sind nicht zulässig) | ||
Hinweis zum Begriff Not-Halt: In neueren Normen ist nicht mehr von Not-Aus, sondern von Not-Halt die Rede, wenn es um das Stillsetzen von gefahrbringenden Bewegungen geht. | ||
Fußverletzungen durch herabfallende Wickelstangen und Rollen durch Sicherheitswickelfutter oder Fangarme unterhalb der Futter vermeiden | ||
Das Anlegen von Hand ist nur zulässig | ||
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Vor dem Betreten von Wickelmaschinen Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern | ||
Prüfen von Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt): | ||
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Siehe auch Abschnitte 4.1.5 "Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen" und 4.9.9 "Elektrostatik" dieser BG-Regel |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
DIN EN 13 418
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