Bearbeiten, Vervollständigen von unvulkanisierten und vulkanisierten technischen Gummiartikeln (z. B. Aufbaumaschinen für Reifen und Luftfedern, Herstellen chirurgischer Gummiartikel, Herstellen von Dichtungssystemen, Montage von Schlauchleitungen).

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Abbildung 30: Handarbeitsplatz

Abbildung 31: Wickelmaschine

Durch Betätigen des Fußschalters wird die Maschine freigeschaltet; die Maschinenbewegung wird jedoch erst ausgelöst, wenn der Scanner feststellt, dass sich 1,5 Sekunden nach Betätigen des Fußschalters niemand mehr im Schutzfeld aufhält.

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Einzug von Körperteilen
  Gefahrstellen zum Schutz gegen Hineingreifen oder Einziehen von Körperteilen sichern (z. B. vorne durch trennende Schutzeinrichtungen wie Umzäunungen oder Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion wie Lichtschranken, Schaltmatten; seitlich durch trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen))
  Über die gesamte Arbeitsbreite auslösbare Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) installieren (geeignet sind z. B. Bügel-, Seil- und Klappenschalter – Seil muss vorgespannt sein; Not-Halt-Schalter allein sind nicht zulässig)

Hinweis zum Begriff Not-Halt: In neueren Normen ist nicht mehr von Not-Aus, sondern von Not-Halt die Rede, wenn es um das Stillsetzen von gefahrbringenden Bewegungen geht.

Das Anlegen von Hand ist nur zulässig bei verringerter Geschwindigkeit im Tippbetrieb

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