Zu den Schneid- und Trennmaschinen gehören z. B. Kreismesser, Bandmesser, Stanzmesser, Hackmesser, Schlagscheren und Einstechmesser. Sie werden eingesetzt zum Schneiden von Mischungen, Halbzeugen und fertigen Produkten.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Messer
  Alle zum Schneiden nicht benutzten Messerteile verkleiden
  Trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) mit mindestens 850 mm Abstand zum Messer gegen seitliches Hineingreifen anbringen
  Trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) an der Bedienseite mit den Messerantrieben und dem kraftbetriebenen Seitenanschlag verriegeln
  Für das Beladen eine zusätzliche trennende Schutzeinrichtung (Verdeckung) vor dem Messer anbringen
  Bei Vertikalschneidmaschinen zusätzlich höhenverstellbare trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) im Messerbereich vorsehen
  Vertikalbandmesserschneidmaschinen so aufstellen, dass die Tischhöhe mindestens 750 mm beträgt
  An Hackmessern bieten Zweihandsteuerungen (DIN EN 574) einen ausreichenden Schutz, wenn sie von einer Person bedient werden; eine Fußbedienung darf nur installiert werden, wenn der Hub nicht mehr als 4 mm beträgt oder das Werkzeug gegen unbeabsichtigtes Hineingreifen geschützt ist
  Materialien nur mit Hilfswerkzeugen (Schieber, Haken) unter den Messern wegnehmen, oder ruhendes Messer gegen unbeabsichtigtes Erreichen sichern
  An Band- und Kreismessern schnittfeste Schutzhandschuhe benutzen

Abbildung 27: Bandmesser-Spaltmaschine zum Schneiden fertiger Produkte

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Quetschstellen, Scherstellen, Einzugstellen
  Niederhalter mit Schutz versehen oder als Gefahrstelle kennzeichnen
  Vor- und nachgeschaltete Maschinen, z. B. Prick- und Auszugswalzen, sicher abdecken

Rechtsgrundlagen und Informationen: DIN EN 14 886

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