Zu den Schneid- und Trennmaschinen gehören z. B. Kreismesser, Stanzmesser, Hackmesser, Schlagscheren und Einstechmesser. Sie werden eingesetzt zum Schneiden von Mischungen, Halbzeugen und fertigen Produkten.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Messer
  Alle zum Schneiden nicht benutzten Messerteile verkleiden
  Bei Horizontalschneidmaschinen zusätzlich trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) gegen seitliches Hineingreifen installieren
  Bei Vertikalschneidmaschinen zusätzlich höhenverstellbare trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) im Messerbereich vorsehen
  An Hackmessern bieten Zweihandsteuerungen (DIN EN 574) einen ausreichenden Schutz, wenn sie von einer Person bedient werden; eine Fußbedienung darf nur installiert werden, wenn der Hub nicht mehr als 4 mm beträgt oder das Werkzeug gegen unbeabsichtigtes Hineingreifen geschützt ist
  Materialien nur mit Hilfswerkzeugen (Schieber, Haken) unter den Messern wegnehmen
  Ruhendes Messer gegen unbeabsichtigtes Erreichen und gegen unkontrollierte Bewegungen sichern
  Handschuhe benutzen, die vor Schnittverletzungen schützen
Quetschstellen, Scherstellen, Einzugstellen
  Niederhalter mit Schutzeinrichtungen ausrüsten
  Vor- und nachgeschaltete Maschinen, z. B. Prick- und Auszugswalzen, sicher abdecken

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