In Anlagen zum Herstellen von Drahtkernen werden Stahldrähte mittels Extrudern mit Gummi ummantelt (als "Wulst" bezeichnet) und zu Kernen für Reifen und andere Produkte aufgewickelt und abgehackt.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Einzug von Körperteilen an der Auf- und Abwickelstelle
Scherstellen an Umlenkvorrichtungen
  Gefahrstellen zum Schutz gegen Hineingreifen oder Einziehen von Körperteilen sichern (z. B. durch trennende Schutzeinrichtungen wie Umzäunungen oder Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion wie Lichtschranken, Schaltmatten)
  Siehe auch Abschnitt 6.3.3 "Extruder" und Abschnitt 6.3.4 "Wickelmaschinen" dieser BG-Regel
Trennvorrichtungen
Handlingsgeräte, Roboter
  Quetsch- und Scherstellen gegen Zugriff sichern (z. B. Verkleidungen, Verdeckungen)

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