Reifen werden in Reifenheizern, in denen das Reifenprofil vorgegeben ist, vulkanisiert. Besonderheit gegenüber der Vulkanisation anderer Formartikel: die Formkörper werden nicht nur von außen, d.h. von der Pressform, sondern auch von innen geheizt (z. B. mittels Heizschlauch, Heizbalg, Heizmembran). Die Beheizung erfolgt mit Dampf von ca. 180 °C.

In modernen Reifenheizern ist ein Gummizylinder (Heizbalg) fest eingebaut, der den zylindrischen Reifenrohling formt, in die beheizte Form presst, und gleichzeitig von innen heizt. In Reifenheizern anderer Bauart wird statt des Heizbalgs eine ebenfalls fest eingebaute Heizmembran aus Gummi als Heizschlauchersatz verwendet. Nach Beendigung der Vulkanisation wird die Heizmembran in einen unter der Form angeordneten Zylinder gezogen.

Abbildung 32: Reifenheizer

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Quetsch- und Scherstellen
  Gefahrbereich der sich schließenden Form durch trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) oder Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion sichern (z. B. durch einen am Oberteil der Form angeordneten Schaltbügel oder eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung)
  Durch einen gesteuerten Programmablauf sicherstellen, dass der Reifenheizer erst öffnet (mechanisch oder hydraulisch), wenn der Heizbalg druckentlastet ist

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