UHF-Anlagen bestehen aus der Mikrowellen-(UHF)-Vorwärmung und der anschließenden Heißluftstrecke.

Die Mikrowellenenergie wird durch Magnetrone (Generatoren) erzeugt und in den Behandlungskanal eingespeist. Das führt zu einer Schwingungsanregung der polaren Moleküle und zur inneren Erwärmung der Mischung.

In der Heißluftstrecke erfolgt dann die Nachvulkanisation durch bis zu 250 °C erwärmte Luft. Gleichzeitig werden freiwerdende Dämpfe, z. B. aus Weichmacherölen, sowie Schmutzteilchen ausgeblasen.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Brandgefahr durch Stoffe

Brandgefahr durch freiwerdende Dämpfe
  Sie können infolge von Inhomogenitäten der Mischung (Metallteile!) durch die Strahlung gezündet werden. Häufig greifen die Brände dann auf die Abluftkanäle über.
  Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen
  Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen)
  Schadstoffhaltige Luft beseitigen
  Im Brandfall Generator abschalten
  Brände mit CO2 oder Stickstoff löschen

Elektromagnetische Felder

Direkte Einwirkung elektromagnetischer Felder auf den Körper (Augen, Gehirn, Keimdrüsen und andere Organe können geschädigt, Herzschrittmacher gestört werden)
  Bevorzugt Anlagen verwenden, die nach dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz geprüft sind (sie weisen neben dem CE-Zeichen auch das GS-Zeichen auf)
  Aufstellungs- und Betriebsanleitungen der Hersteller beachten
  Generator erst einschalten, wenn die Anlage beschickt ist und alle Öffnungen geschlossen sind
 

Abbildung 37: Mikrowellenanlage
  Öffnungen dem Profilquerschnitt anpassen, d.h. weitestgehend geschlossen halten
  Vulkanisation von Profilen mit kleinen Querschnitten: zugehörige Reduziereinsätze (z. B. Blenden, ?/4-Fallen, Absorber) in den Endstücken des Kanals einbauen
  Dichtflächen an Deckeln und Klappen regelmäßig reinigen bzw. bei Bedarf erneuern
  Streustrahlung an den Dichtflächen und Kanalwänden messen (beachten: metallarmierte Profile können wie Sendeantennen wirken); Messergebnisse dokumentieren
  Verbotszeichen P11 "Verbot für Personen mit Herzschrittmacher" anbringen
  Siehe auch Abschnitt 9.7 der BGI 571

Rechtsgrundlagen und Informationen:

EMV-Richtlinie, www.stmugv.bayern.de (Suchwort "Elektrosmog"), www.vbg.de (Suchwort "Funkanwendungen")

P11: Verbot für Personen mit Herzschrittmacher

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