UHF-Anlagen bestehen aus der Mikrowellen-(UHF)-Vorwärmung und der anschließenden Heißluftstrecke.
Die Mikrowellenenergie wird durch Magnetrone (Generatoren) erzeugt und in den Behandlungskanal eingespeist. Das führt zu einer Schwingungsanregung der polaren Moleküle und zur inneren Erwärmung der Mischung.
In der Heißluftstrecke erfolgt dann die Nachvulkanisation durch bis zu 250 °C erwärmte Luft. Gleichzeitig werden freiwerdende Dämpfe, z. B. aus Weichmacherölen, sowie Schmutzteilchen ausgeblasen.
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Brandgefahr durch Stoffe
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Brandgefahr durch freiwerdende Dämpfe |
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Sie können infolge von Inhomogenitäten der Mischung (Metallteile!) durch die Strahlung gezündet werden. Häufig greifen die Brände dann auf die Abluftkanäle über. |
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Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen |
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Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen) |
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Schadstoffhaltige Luft beseitigen |
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Im Brandfall Generator abschalten |
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Brände mit CO2 oder Stickstoff löschen |
Elektromagnetische Felder
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Direkte Einwirkung elektromagnetischer Felder auf den Körper (Augen, Gehirn, Keimdrüsen und andere Organe können geschädigt, Herzschrittmacher gestört werden) |
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Bevorzugt Anlagen verwenden, die nach dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz geprüft sind (sie weisen neben dem CE-Zeichen auch das GS-Zeichen auf) |
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Aufstellungs- und Betriebsanleitungen der Hersteller beachten |
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Generator erst einschalten, wenn die Anlage beschickt ist und alle Öffnungen geschlossen sind |
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Abbildung 37: Mikrowellenanlage |
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Öffnungen dem Profilquerschnitt anpassen, d.h. weitestgehend geschlossen halten |
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Vulkanisation von Profilen mit kleinen Querschnitten: zugehörige Reduziereinsätze (z. B. Blenden, ?/4-Fallen, Absorber) in den Endstücken des Kanals einbauen |
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Dichtflächen an Deckeln und Klappen regelmäßig reinigen bzw. bei Bedarf erneuern |
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Streustrahlung an den Dichtflächen und Kanalwänden messen (beachten: metallarmierte Profile können wie Sendeantennen wirken); Messergebnisse dokumentieren |
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Verbotszeichen P11 "Verbot für Personen mit Herzschrittmacher" anbringen |
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Siehe auch Abschnitt 9.7 der BGI 571 |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
EMV-Richtlinie, www.stmugv.bayern.de (Suchwort "Elektrosmog"), www.vbg.de (Suchwort "Funkanwendungen")
P11: Verbot für Personen mit Herzschrittmacher