Die Heißluftvulkanisation erfolgt in Ein- oder Dreietagenanlagen. Sie sind direkt nach dem Extruder oder nach einer UHF-Anlage installiert. Vulkanisiert wird mit Heißluft bis 320 °C.
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Brandgefahr durch Stoffe
Entzündung von Verunreinigungen | ||
Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen | ||
Absaugungen an den Ein- und Austrittsöffnungen anbringen | ||
Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen) | ||
Löschmittel für Anlagen und Vulkanisationsgut in der Betriebsanweisung festlegen |
Kontakt mit heißen oder kalten Medien
Heiße Gummiteile | ||
Bedienungsklappen während des Betriebs geschlossen halten | ||
Schutzhandschuhe und eventuell Unterarmschutz benutzen |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen