Die Heißluftvulkanisation erfolgt in Ein- oder Dreietagenanlagen. Sie sind direkt nach dem Extruder oder nach einer UHF-Anlage installiert. Vulkanisiert wird mit Heißluft bis 320 °C.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Brandgefahr durch Stoffe

Entzündung von Verunreinigungen
  Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen
  Absaugungen an den Ein- und Austrittsöffnungen anbringen
  Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen)
  Löschmittel für Anlagen und Vulkanisationsgut in der Betriebsanweisung festlegen

Kontakt mit heißen oder kalten Medien

Heiße Gummiteile
  Bedienungsklappen während des Betriebs geschlossen halten
  Schutzhandschuhe und eventuell Unterarmschutz benutzen

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