Zur Runderneuerung müssen die Reifen zunächst geschält, geraut und gebürstet werden. Nach dem Aufbringen einer neuen Lauffläche ist noch eine Wärmebehandlung (Vulkanisation) erforderlich.

Bei der Runderneuerung fallen Schälgut und Raumehl an.

Abbildung 40: Reifenrunderneuerung (Schutzeinrichtung entfernt)

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Teile mit gefährlichen Oberflächen

Rauwerkzeuge
  Rauwerkzeug bis auf den zum Rauen erforderlichen Teil durch trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) sichern
  Nur Rauwerkzeuge verwenden, deren Nachlaufzeit 1 Sekunde nicht übersteigt
  Nur solche von Hand zu führenden Rauwerkzeuge verwenden, deren Bediengriffe mit Zweihandsteuerungen (siehe Abschnitt 6 Nr. 22 dieser BG-Regel) und zusätzlich mit Selbstüberwachung und synchroner Betätigung der Stellteile ausgerüstet sind
  Wird der Rauvorgang unterbrochen, d.h. das Rauwerkzeug vom Reifen entfernt, Schutzklappe schließen
Schleifmaschinen
  Sichere Befestigung der Schleifkörper vor Arbeitsbeginn prüfen
  Handschleifmaschinen mit beiden Händen führen um Abrutschen vom Reifen oder Hängenbleiben in der Kleidung zu vermeiden

Brandgefahr durch Stoffe

Selbstentzündung von Raumehl
Zündung von Raumehl durch z. B. glühende Stahldrahtteile und Funken
  Abfälle regelmäßig entfernen
  An Lagerstellen Brandschutzmaßnahmen treffen, z. B. Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen, Brandmelder installieren
  Weitere besondere Schutzmaßnahmen in Abschnitten 5.4.1 "Pressen, Vulkanisierkesseln", 5.6 "Einwirken von Gefahrstoffen beim Aufbringen der neuen Lauffläche" dieser BG-Regel.

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