Arbeitsmittel |
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen. |
Anlagen |
Sie setzen sich aus Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselbeziehungen stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird. |
Verriegelung, Verriegelungseinrichtung |
Mechanische, elektrische oder sonstige Art einer Einrichtung, die den Zweck hat, die Ausführung von gefährdenden Maschinenfunktionen unter festgelegten Bedingungen zu verhindern (im Allgemeinen so lange, wie eine trennende Schutzeinrichtung nicht geschlossen oder das Schutzfeld einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS) unterbrochen ist). |
Trennende Schutzeinrichtung |
Schutzprinzip: Verhinderung des Zugangs des gesamten Körpers oder von Körperteilen zu gefährdenden Maschinenfunktionen. |
Feststehende trennende Schutzeinrichtung |
Trennende Schutzeinrichtung (z.B. Umzäunung, Schutzgitter, Schutzblech), die so befestigt ist (z.B. durch Schrauben, Muttern, Schweißen), dass sie nur mit Hilfe von Werkzeugen oder durch Zerstörung der Befestigungsmittel geöffnet oder entfernt werden kann. Sie darf keine Scharniere aufweisen. |
Bewegliche trennende Schutzeinrichtung |
Trennende Schutzeinrichtung, die ohne Verwendung von Werkzeugen geöffnet werden kann: diese Schutzeinrichtung ist ohne Verriegelung nicht zulässig. |
Verriegelte trennende Schutzeinrichtung |
Trennende Schutzeinrichtung mit einer Verriegelungseinrichtung, die mit dem Steuersystem der Maschine folgende Funktionen ausführt:
- Die mit der trennenden Schutzeinrichtung gesicherten gefährdenden Maschinenfunktionen können nur ausgeführt werden, wenn die trennende Schutzeinrichtung geschlossen ist.
- Ein Stoppbefehl wird ausgelöst, wenn die trennende Schutzeinrichtung während gefährdender Maschinenfunktionen geöffnet wird (das Erreichen von nachlaufenden gefahrbringenden Bewegungen darf nicht möglich sein).
- Das Schließen der trennenden Schutzeinrichtung löst nicht selbsttätig die gefährdenden Maschinenfunktionen aus.
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Verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung |
Die Zuhaltung verhindert das Öffnen der Schutzeinrichtung, solange noch gefährliche Maschinenzustände bestehen. |
Gefährdung |
Räumliches und zeitliches Zusammentreffen von Mensch und Gefährdungsfaktor/Gefahrquelle. |
BWS |
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS), z.B. Lichtschranke, Laserscanner, Lichtgitter. Die BWS ist mit gefährdenden Maschinenfunktionen verriegelt. |
Muting |
Zeitlich begrenztes Aufheben von Sicherheitsfunktionen. Anwendung insbesondere in Produktzu- und abführbereichen zur Unterscheidung von Mensch und zu- oder abgeführtem Teil. |
Betretbare Bereiche |
Bereiche innerhalb des unmittelbaren Gefahrbereichs der Maschine, z.B. innerhalb eines Werkzeugs, die ohne die Verwendung von Hilfsmitteln leicht erreichbar sind. Sofern für das Betreten ein senkrechtes Hindernis von mehr als 750 mm Höhe überwunden werden muss, gilt der Bereich nicht als betretbar. Es wird hierbei vorausgesetzt, dass die senkrechte Fläche keine treppenartigen Strukturen aufweist, die das Betreten auf leichte Art ermöglichen. |
Aufenthaltsüberwachung |
Alle sicherheitstechnischen Maßnahmen, z.B. Trittmatten, horizontal angebrachte Lichtgitter oder Laserscanner, die zum Ziel haben, Personen, die sich im hintertretbaren oder betretbaren Bereich aufhalten, zu erfassen und die zur Abschaltung gefahrbringender Bewegungen führen. |
Tippbetrieb |
Auslösen von gefahrbringenden Bewegungen mit einem selbstrückstellenden Befehlsgerät (Tipptaster), das beim Loslassen die gefahrbringenden Bewegungen stoppt. |