Ihre Branche umfasst im Wesentlichen drei Bereiche: Beschichtungsstoffe für industrielle Zwecke, Lacke und Farben für Bauten und Druckfarben für Publikationen und Verpackungen. Typische Gefährdungen gehen von Stoffen, Maschinen und Anlagen aus. Unfallschwerpunkte liegen im innerbetrieblichen Transport und bei Störungsbeseitigung oder Instandhaltung.
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
- DGUV Information 213-054 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen" (Merkblatt T 008 der BG RCI)
- DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen"
- DIN EN ISO 12100:2011-03 "Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung"
- Merkblattreihe M für Gefahrstoffe der BG RCI
- Merkblatt T 008-0 "Maschinen - Bau, Beschaffung und Bereitstellung" der BG RCI
- "Wesentliche Veränderungen an Maschinen - eine interaktive Arbeitshilfe der BG RCI" Quelle: Homepage der BG RCI
- Leitmerkmalmethode (Heben und Tragen, Schieben und Ziehen, Manuelle Arbeitsprozesse), Quelle: Homepage BAuA
- EmpfBS 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"
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Maschinen und Anlagen - Stand der Technik
Bei automatisierten Produktionsabläufen entstehen häufig gefahrbringende Bewegungen, die durch Schutzsysteme und Schutzeinrichtungen gesichert werden müssen. Deshalb benötigen Sie durchgängige Schutzkonzepte, die neben dem Normalbetrieb sämtliche möglichen Betriebszustände berücksichtigen. Überproportional viele Unfälle ereignen sich bei Instandhaltung, Wartung und Reinigung.
Prüfen Sie, ob Gründe für die Manipulation von Schutzeinrichtungen vorliegen und verringern Sie entsprechende Anreize durch Verbesserung des Sicherheitskonzepts.
Der Stand der Sicherheitstechnik entwickelt sich ständig weiter. Einen Bestandsschutz für gebrauchte Maschinen gibt es nicht.
Arbeitsmittel dürfen insbesondere erst verwendet werden, nachdem Sie
- eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt haben,
- die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen haben,
- festgestellt haben, dass die Verwendung des Arbeitsmittels nach dem Stand der Technik sicher ist.
Gefahrstoffe
Neben Umwelt- und physikalischen Gefahren wie der Verursachung von Bränden und Explosionen können Gefahrstoffe auch direkt gesundheitsschädigend wirken. Während die Wirkungen ätzender oder toxischer Stoffe unmittelbar zu erkennen sind, werden Wirkungen durch beispielsweise krebserzeugende oder sensibilisierende Stoffe häufig erst nach langer Zeit erkannt.
Entsprechende Informationen können Sie den aktuellen Sicherheitsdatenblättern entnehmen.
Treffen Sie geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung in der Rangfolge "STOP":
- Substitution: Erörtern Sie Möglichkeiten, Gefahrstoffe oder Arbeitsverfahren durch weniger gefährliche zu ersetzen.
- Technische Maßnahmen: Vermeiden Sie einen offenen Umgang mit Gefahrstoffen und achten Sie auf eine angemessene Be- und Entlüftung. Freigesetzte Gefahrstoffe müssen so nahe wie möglich an der Entstehungsstelle abgesaugt werden.
- Organisatorische Maßnahmen: Sorgen Sie für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation - Gefahrstoffverzeichnis, Kennzeichnung, Betriebsanweisung, Unterweisung. Kontrollieren Sie das sichere Verhalten der Beschäftigten.
- Persönliche Schutzmaßnahmen: Beschaffen Sie unter Einbeziehung Ihrer Beschäftigten geeignete Schutzbrillen, ableitfähige Sicherheitsschuhe, Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzkleidung und falls erforderlich Atemschutzgeräte.
Für eine wirksame Erste Hilfe tragen Sie dafür Sorge, dass an geeigneten Stellen Körper- und Augennotduschen zur Verfügung stehen, um Kontaminationen durch Gefahrstoffe zu entfernen.
Informationen zur Prüfung von Körper- und Augennotduschen sowie zu Tragezeiten von Chemikalienschutzhandschuhen entnehmen Sie der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen". Die Inhalte zu diesen Themen gelten auch für Produktionsbetriebe.
Bei Alleinarbeit mit Gefahrstoffen sind zusätzliche Schutzmaßnahmen für gefährliche Arbeiten (siehe Kapitel 2.1) zu gewährleisten.
Besondere Aufmerksamkeit ist krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen entgegen zu bringen (z. B. formaldehydhaltigen Melaminharzen, Chromatpigmenten, Benzol als Bestandteil von Rohöldestillaten, Nickel-Titantrioxid). Dabei sind zusätzliche Maßnahmen der Gefahrstoffverordnung u...