Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen, Einrichtungen Rechtsregelungen, Vorschrift Prüfung durch Mindest-Prüffrist (empfohlen) Dokumentation
Anschlagmittel § 14 BetrSichV, TRBS 1201 dafür befähigte Person einmal pro Jahr Nachweis erforderlich, Prüfplakette empfohlen
Augennotduschen, Körperduschen § 14 BetrSichV, TRBS 1201 dafür beauftragte Person einmal monatlich  
Stetigförderer (z.B. Förderbänder) § 14 BetrSichV, TRBS 1201, Kap. 2.9 DGUV Regel 100-500 sowie Angaben des Herstellers dafür befähigte Person einmal jährlich erforderlich
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel § 14 BetrSichV, TRBS 1201, § 5 DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4, DGUV Information 203-049, DGUV Information 203-071 dafür befähigte Person alle sechs Monate Nachweis erforderlich (z. B. durch Prüfbuch oder Prüfprotokoll), Kennzeichnung (z. B. durch Prüfplakette) empfohlen
ortsfeste elektrische Betriebsmittel § 5 DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 dafür befähigte Person einmal jährlich in Räumen besonderer Art nach VDE 0100 Gruppe 700, sonst alle vier Jahre erforderlich
RCD (Fehlerstromschutzeinrichtungen) in stationären Anlagen, in mobilen Anlagen § 14 BetrSichV, TRBS 1201 dafür befähigte Person

alle sechs Monate

täglich
 
Erdbaumaschinen Kap. 2.9 DGUV Regel 100-500 sowie Angaben des Herstellers dafür befähigte Person einmal jährlich Nachweis erforderlich, Prüfplakette empfohlen
Einrichtungen zur Abfallbehandlung (z. B. Presseneinrichtungen, Zerkleinerungsmaschinen, Siebeinrichtungen) § 14 BetrSichV, TRBS 1201 sowie nach Angaben des Herstellers dafür befähigte Person einmal jährlich Nachweis erforderlich
Fahrzeuge § 57 DGUV Vorschrift 70 und 71, DGUV Grundsatz 314-003 Sachverständige oder Sachverständiger, dafür befähigte Person siehe § 29 StVZO, nach Bedarf, mindestens einmal jährlich Nachweis erforderlich
Fahrzeuge § 36 DGUV Vorschrift 70 und 71, Anhang - Musterprüfliste des DGUV Grundsatzes 314-002 Fahrzeugführerin/-führer vor Beginn jeder Arbeitsschicht und während des Betriebs  
in Fahrerkabinen: Anlagen zur Atemluftversorgung § 14 BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Information 201-004 befähigte Person einmal jährlich Nachweis erforderlich
Flurförderzeuge

§ 14 BetrSichV, TRBS 1201,

§ 20 DGUV Vorschrift 67,

§ 37 DGUV Vorschrift 68 und 69
Sachverständige oder Sachverständiger, dafür befähigte Person einmal jährlich Nachweis erforderlich, Prüfplakette empfohlen
Feuerlöscheinrichtungen § 14 BetrSichV, TRBS 1201 dafür befähigte Person, Sachkundige oder Sachkundiger mindestens alle zwei Jahre Nachweis erforderlich
Hebebühnen § 14 BetrSichV, TRBS 1201, Kap. 2.10 DGUV Regel 100-501 sowie Angaben des Herstellers dafür befähigte Person einmal jährlich Nachweis erforderlich, Prüfplakette empfohlen
Kipp-, Abroll- u. Absetzbehälter § 14 BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 114-010 und 114-011 dafür befähigte Person einmal jährlich Nachweis erforderlich, Prüfplakette empfohlen
Krane (auch: Lkw-Ladekrane) § 14 BetrSichV, § 26 DGUV Vorschriften 52 und 53 sowie nach Angaben des Herstellers dafür befähigte Person Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger

alle vier Jahre,

ab dem 13. Betriebsjahr einmal jährlich
Prüfplakette empfohlen, Nachweis erforderlich, Prüfbuch
Lastaufnahmemittel § 14 BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 109-005 und 109-006 von der Unternehmerin oder dem Unternehmer beauftragte, dafür befähigte Person einmal jährlich Nachweis erforderlich
Leitern § 14 BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Information 208-016 und 208-017 von der Unternehmerin oder dem Unternehmer beauftragte, dafür befähigte Person nach Betriebsverhältnissen und betrieblicher Beanspruchung Nachweis empfohlen
Persönliche Schutzausrüstung (allgemein) § 14 BetrSichV Benutzerin oder Benutzer vor und während jeder Nutzung auf Beschädigung  
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz § 14 BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 112-198 dafür befähigte Person nach Bedarf, mindestens einmal jährlich Nachweis empfohlen
Sicherheitseinrichtungen (z. B. Brandmeldeanlagen Sicherheitsbeleuchtung, Notschalter) § 14 BetrSichV, TRBS 1201 dafür befähigte Person einmal jährlich Nachweis erforderlich
Lüftungstechnische Anlagen § 14 BetrSichV, TRBS 1201, TRBA 214 dafür befähigte Person mindestens alle zwei Jahre Nachweis erforderlich

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