In der Grün- und Landschaftspflege werden die unterschiedlichsten Arbeitsmittel eingesetzt: Handgehaltene Werkzeuge und Maschinen, handgeführte Bodenbearbeitungsmaschinen und Mäher, Maschinen mit Fahrersitz.
Ihr sicherer Einsatz stellt grundlegende Anforderungen an die Qualifikation und Eignung der Bediener und Bedienerinnen, aber auch an die korrekte Auswahl für den jeweiligen Einsatzzweck, die Ausrüstung, Instandhaltung und Wartung der Arbeitsmittel.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
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Abb. 22 Sicherheitshinweise auf einem Mähgerät
Beim Arbeiten mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen können Gefährdungen zu Unfällen führen. Verletzungs- und Gesundheitsgefahren bestehen durch:
- die Verwendung von ungeeigneten Maschinen, Geräten und Werkzeugen
- getroffen, geschnitten oder gequetscht werden durch ungeschützte Arbeitswerkzeuge
- erfasst werden von ungeschützt sich drehenden Teilen
- unerwartetes in Bewegung setzen der Maschine
- Umkippen mobiler Arbeitsmittel
- Berührung heißer Maschinenteile
- Lärm
- Motorabgase
- Über- und Fehlbelastungen des Muskel-Skelett-Systems beim Einsatz handgeführter oder rückengetragener Geräte
- fehlende oder mangelhafte Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
- unzureichende Eignung und Qualifizierung von Beschäftigten
- unsachgemäße Maschinenbedienung (s. Abb. 22)
Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:
Beschaffung
- Beschaffen Sie Maschinen und Geräte nur, wenn die notwendigen Unterlagen vorliegen wie z. B. EG/EU-Konformitätserklärung, Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, Prüfbescheinigungen. Dies gilt insbesondere auch beim Kauf von gebrauchten Maschinen und Geräten.
- Achten Sie bei der Beschaffung auf das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) und auf bewährte Gütesiegel wie z. B. vom KWF (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik).
- Berücksichtigen Sie bei der Beschaffung auch ergonomische Grundsätze.
- Beziehen Sie die Anwender oder die Anwenderin sowie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Auswahl und Beschaffung ein.
- Testen Sie die Geräte ggf. vor der Beschaffung unter ihren Einsatzbedingungen.
- Beschaffen Sie vibrations-, lärm- und abgasarme Maschinen. Bei handgeführten bzw. handgehaltenen Geräten stellen Akku-Geräte inzwischen eine gute Alternative zu Geräten mit Verbrennungsmotor dar.
Eignung und Qualifizierung
Arbeiten mit mobilen Arbeitsmitteln und handgeführten Maschinen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die neben der gesundheitlichen Eignung auch die fachliche Qualifikation besitzen und regelmäßig anhand der Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen unterwiesen werden.
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Abb. 23 Bedienelemente an einem Einachs-Schleppet
Beachten Sie, dass für eine Vielzahl von Maschinen und Geräten in der Grün- und Landschaftspflege weitergehende Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Bediener bzw. Bedienerinnen gestellt werden und ausdrückliche Beauftragungen erforderlich sind. Dies sind z. B.:
Arbeitsmittel |
Schriftliche Beauftragung |
Befähigungsnachweis z. B. zu erlangen durch |
Lkw-Ladekran |
Ja |
Qualifikation nach DGUV Grundsatz 309-003 |
Gabelstapler |
Ja |
Qualifikation nach DGUV Grundsatz 308-001 |
Teleskopstapler |
Ja |
Qualifikation nach DGUV Grundsatz 308-009 |
Hubarbeitsbühne |
Ja |
Qualifikation nach DGUV Grundsatz 308-008 |
Motorsäge |
Empfohlen |
Qualifikation nach DGUV Information 214-059 |
Bagger, Radlader |
Empfohlen |
ZUMBau Prüfnachweis |
Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind Schutzalterbestimmungen sowie Beschäftigungsverbote und -beschränkungen zu beachten. Zum Beispiel:
- Bedienen von Freischneidern oder Motorsägen: Schutzalter 18 Jahre! (Bei Ausbildung unter Aufsicht eines Fachkundigen: Schutzalter 15 Jahre!)
- Bedienen von Heckenscheren, handgeführten Rasenmähern: Schutzalter 15 Jahre!
Bestimmungsgemäße Benutzung
Die bestimmungsgemäße Benutzung ist eine Voraussetzung für sicheres Arbeiten und verbietet eine Manipulation insbesondere an Schutzvorrichtungen. Sie ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers und der von Ihnen zu erstellenden Betriebsanweisung.
Stellen Sie insbesondere sicher, das...