Wie Vibrationskonten die Gesundheit von Beschäftigten schützen

Die Lärm- und Vibrationsschutz-Arbeitsschutzverordnung fordert, dass Unternehmen ihre Beschäftigten vor zu starken Vibrationen durch elektrische Arbeitsmittel wie Bohrhämmer oder Kettensägen schützen. Um die Vibrationen präzise zu erfassen, müssen Betriebe für jeden betroffenen Mitarbeiter ein sogenanntes „Vibrationskonto“ führen. Was genau bedeutet das und wie werden die Werte dafür ermittelt?

Beim Gebrauch von elektrischen Arbeitsmitteln wie Presslufthämmer oder Bohrer, zum Beispiel auf dem Bau, entstehen Vibrationen, welche die Anwender teilweise stark belasten können. In Deutschland sind ca. 1,5 Millionen Menschen während ihrer Arbeit regelmäßig starken Vibrationen durch handgeführte Elektrowerkzeuge ausgesetzt. Vibrationen sind mechanische Schwingungen bzw. Erschütterungen, die vom Arbeitsmittel unmittelbar auf den menschlichen Körper übertragen werden. Hand-Arm-Vibrationen entstehen in der Regel durch den Einsatz von handgeführten Geräten oder Maschinen und werden über die Hände und Arme übertragen - dies ist auch das Hauptthema dieses Artikels. Zusätzlich dazu gibt es jedoch auch Ganzkörper-Vibrationen, die hauptsächlich beim Betrieb von Fahrzeugen auftreten und sich über das Gesäß und die Beine auf den gesamten Körper ausbreiten können.

Gesundheitsrisiken durch Vibration

Die Exposition gegenüber Vibrationen kann zu ernsthaften Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten führen, beispielsweise Knochen- und Gelenkschäden. Zu den weniger gefährlichen Erscheinungen gehört die sogenannte „Weißfingerkrankheit“ oder „Leichenfingerkrankheit“. Medizinisch spricht man vom Raynaud-Syndrom, bei dem die Finger aufgrund der Vibrationen schlechter durchblutet und dadurch blass-bläulich und taub werden. Grund hierfür ist vermutlich eine Fehlsteuerung des Sympatikus-Nervs, wodurch sich die Arterien in den Fingern verengen und daher die Durchblutung gestört wird. In der Regel werden die Finger aber nach einer halben Stunde wieder richtig durchblutet, Langzeitfolgen sind relativ selten.

Anlegen eines Vibrationskontos

Um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, fordert die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) von Betrieben, die vibrierende Arbeitsmittel verwenden, ein Vibrationskonto für alle betroffenen Mitarbeiter. Diese Konto erfasst genau, wie stark und wie lange die Mitarbeiter der Vibration aller eingesetzten Geräten und Maschinen ausgesetzt sind. Maßgeblich dabei ist die mittlere Vibrationsbelastung über einen Arbeitstag von 8 Stunden.

Ziel der Berechnung aber nicht nur die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung, sondern auch darum, so früh wie möglich Schwachstellen im Werkzeug zu erkennen und diese somit unkompliziert und schnell beheben zu können.

Vibrationsmessungsgeräte

Die Werte für die Berechnungsformel werden heutzutage in der Regel durch Spezialgeräte ermittelt. Mittels dieser modularen Baukastensysteme wird eine triaxiale (dreiachsige) Vibrationsmessung am elektrischen Arbeitsgerät durchgeführt. Dabei werden Beschleunigungssensoren nahe der Hand angebracht, mit welchen die Schwingungen in allen drei orthogonalen Richtungen gleichzeitig gemessen werden. Diese Messungen können Schwingungen in einem Frequenzbereich von 6,3Hz bis 1250Hz ermitteln, besonders empfindlich reagiert der Körper dabei im Bereich von 8Hz bis 16Hz. Mit Hilfe eines Bewertungsfilters für Hand-Arm-Schwingungen wird aus den drei Triax-Kanälen der frequenzbewertete Effektivwert bestimmt. Mit Hilfe dieses Werts kann man schließlich das Belastungs- und Schädigungsrisiko eines elektrischen Arbeitsgeräts bei längerer Benutzung ableiten und einschätzen.


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