Das Arbeiten an Hängen stellt - in Abhängigkeit von der Steigung und der Beschaffenheit - immer eine besondere Gefährdung und Belastung dar. Die Beschäftigten selber können abrutschen oder abstürzen, aber auch die eingesetzten Arbeitsgeräte können ab- oder umkippen und dabei die Bediener oder die Bedienerin verletzen. Deshalb ist der Einsatz geeigneter Verfahren und Geräte erforderlich. Durch die Verwendung ferngesteuerter Geräte ist es nicht mehr notwendig, den Hang zu betreten.
In der Regel sind Hänge natürlichen Ursprungs. Aber auch im Rahmen von Baumaßnahmen können Hänge bzw. Böschungen entstehen. Auf deren Neigung und Nutzung kann bei der Planung Einfluss genommen werden.
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Weitere Informationen |
- SVLFG Broschüre B30 "Grünpflege im Gartenbau"
- Betriebsanleitungen der Gerätehersteller
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Abb. 50 Umrechnungshilfe für Hangneigung
- Aus- oder Abrutschen beim Gehen oder Arbeiten am Hang
- Handgeführte Maschinen können abrutschen oder umkippen. Dadurch ist der Maschinenführer gefährdet. Durch abrutschende oder umkippende Maschinen (z. B. handgeführte, selbstfahrende oder ferngesteuerte Mäher) können unterhalb befindliche Beschäftigte getroffen werden.
- Gefährdungen durch Fehlsteuerung von ferngesteuerten Maschinen
- Füße können beim Aus- oder Abrutschen in das Mähwerk geraten.
- Beim Umkippen von Aufsitzmähern oder Schleppern können die Bedienpersonen durch Abspringen oder Herausschleudern von der kippenden Maschine verletzt werden.
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Abb. 51 Ferngesteuertes Mähgerät am Hang
Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Bei der Neuanlage von geneigten Park- und Gartenflächen oder Böschungen, die regelmäßig betreten werden müssen, wird die Neigung auf 30 % (ca. 17°) begrenzt.
- Vor dem Einsatz wird die vorhandene maximale Hangneigung des Geländes ermittelt. Danach richtet sich, welche Arbeitsmittel zum Einsatz kommen.
Tipp: Installieren Sie eine geeignete App zur Ermittlung der Hangneigung auf Ihrem Smartphone. |
- Durch den Einsatz von ferngesteuerten Mähgeräten oder von Auslegermähwerken ist es vermeidbar, den Hang zu betreten.
- Die Fernsteuerung ist bestimmungsgemäß zu bedienen.
Weder bei handgeführten noch bei ferngesteuerten Mähgeräten halten sich Beschäftigte unterhalb der Geräte auf. |
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Abb. 52 Alternative am Hang: Auslegermähwerk
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Abb. 53 Neigungsmesser beim Einsatz am Hang
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Abb. 54 Rückentragbarer Freischneider
Fehlbedienungen beim Einsatz von ferngesteuerten Geräten führen häufig zu Unfällen. Einerseits ist es schwer, sich je nach Positionierung zum Gerät in die ausgelösten Bewegungsabläufe hinein zu denken und andererseits ist auf die vorgesehene... |