Freischneider sind aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten aus der Grün- und Landschaftspflege nicht mehr wegzudenken. Insbesondere für kleine, schwer zugängliche Flächen werden Freischneider eingesetzt. Die mit hoher Geschwindigkeit rotierenden Werkzeuge stellen jedoch eine immer wieder unterschätzte Gefahr dar. Verletzungen an Augen und Beinen durch hochgeschleuderte Fremdkörper, insbesondere bei Nichtbeachtung der Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände sind regelmäßig die Folge.
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 214-046 "Sichere Waldarbeiten"
- SVLFG Broschüre B30 "Grünpflege im Gartenbau"
- Betriebsanleitungen der Hersteller der Freischneider
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Bei Freischneidearbeiten können folgende Gefährdungen auftreten:
- Schwere Verletzungen bei Kontakt mit den rotierenden Werkzeugen.
- Augen- und Gesichtsverletzungen durch hochgeschleuderte Fremdkörper.
- Gesundheitsschäden durch Kraftstoffe und Abgase.
- Gehörschädigung durch Lärm.
Verletzungen werden häufig durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung verursacht, wie z. B.
- Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich
- Fehlende oder ungeeignete Werkzeugabdeckung
- Einsatz ungeeigneter oder beschädigter Werkzeuge
- Fehlende, ungeeignete oder mangelhafte Persönliche Schutzausrüstung
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- Gesundheitsschäden durch Hand-Arm-Vibrationen.
- Muskel-Skelett-Erkrankungen durch falsche Einstellung von Handgriffen und Tragegurt.
Stellen Sie sicher, dass bei Freischneiderarbeiten, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Vor Arbeitsbeginn sind die Tragegurte und Griffe entsprechend der Körpergröße einzustellen.
- Freischneidegeräte dürfen nur gestartet werden, wenn das Schneidwerkzeug keine Berührung mit anderen Gegenständen, wie z. B. dem Erdboden, Steinen, Ästen und dergleichen hat.
- Vor Arbeitsbeginn ist der einwandfreie Zustand der Werkzeuge und der dazugehörigen Schutzeinrichtungen zu überprüfen.
- Beschädigte Werkzeuge oder Schutzeinrichtungen müssen sofort ausgetauscht werden.
Metallschneidwerkzeuge nach jeder Berührung mit harten Gegenständen (z. B. Steine, Felsbrocken, Metallteilen) auf Anrisse und Verformungen prüfen! |
- Vor Arbeitsbeginn ist ein geeignetes und zugelassenes Werkzeug auszuwählen.
- Die Schutzeinrichtung ist entsprechend dem verwendeten Werkzeug auszuwählen.
- Der vom Hersteller vorgegebene Gefahrenbereich ist einzuhalten.
Vor jedem Einsatz überprüfen:
- Fester Sitz des Schneidwerkzeuges
- Schärfe des Schneidwerkzeuges (beim Schärfen Unwucht vermeiden)
- Gashebelrückstellung
- Stillstand des Schneidwerkzeuges bei Leerlauf
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Schutz gegen gesundheitsgefährliche Stoffe Beim Betrieb von Freischneidern mit Verbrennungsmotor werden gesundheitsgefährliche Stoffe freigesetzt. Deshalb prüfen Sie, ob der Einsatz von Akku-Geräten möglich ist. Anderenfalls sorgen Sie dafür, dass
- Freischneider mit schadstoffarmen Motoren verwendet werden,
- Luftfilter sauber gehalten werden,
- eine ordnungsgemäße Wartung und Motoreinstellung nach Herstellerangaben erfolgt,
- Sonderkraftstoffe eingesetzt werden,
- die Freischneider nicht unnötig laufen gelassen werden und
- Abgase frei abziehen können.
Kein Einsatz von herkömmlichen Ottokraftstoffen! Nach der Gefahrstoffverordnung sind Gefahrstoffe durch Zubereitungen oder Erzeugnisse zu ersetzen, die für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind. Herkömmliche Ottokraftstoffe enthalten Benzol. Freischneider dürfen deshalb nur mit benzolfreien Sonderkraftstoffen (z. B. Alkylatbenzin) betrieben werden. |
Werkzeugauswahl Bitte beachten Sie, dass auf dem Markt Werkzeuge erhältlich sind, die nicht immer sicherheitstechnisch empfehlenswert sind. Achten Sie auch auf die Angaben der Hersteller in Bezug auf zu verwendende Werkzeuge! Im Handel sind spezielle normgerechte und geprüfte Werkzeuge erhältlich, bei denen sich durch ihre Arbeitsweise der Gefahrenbereich deutlich reduzieren lässt. (s. Abb. 58-61) Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden. Abb. 58 Luftkissenprinzip und spezielle Schutzaube Abb. 59 Graschneideblatt mit Kanten- und Rindenschutz Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden. Abb. 60 Zweischeibenschneidwerk (Rotationsprinzip) Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden. Abb. 61 Zweischeibenschneidwerk (Scherenprinzip) |
Persönliche Schutzausrüstungen
Sorgen Sie dafür, dass die umfangreiche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht, sich in einem einwandfreien Zustand befindet und vollständig getragen wird. Diese besteht bei Arbeiten mit dem Freischneider aus:
- Augen- und Gesichtsschutz (s. Abb. 62)
- Gehörschutz
- Schutzhandschuhe
- Sicherheitsschuhe
- g...