Taucherarbeiten in Zoos sind wegen der wissenschaftlichen Zielrichtung mit denen der Forschungstaucher vergleichbar.

Diese werden in Aquarien für Fische, aber auch in Wasserbecken für Säugetiere wie z. B. Eisbären und Seelöwen durchgeführt. Die Größe und Tiefe der Becken kann dabei variieren. Tätigkeiten, die Tauchende durchführen, sind meist den tierpflegerischen Arbeiten zuzuordnen. Dazu gehören auch Reinigungs- oder Dekorationsarbeiten

Abbildung 49 kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.

Abb. 49 Taucheinsatzbesprechung

  • Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (Tauchmedizinische Untersuchungsbögen)
  • DIN EN ISO 24801-1:2014-08 "Dienstleistungen des Freizeittauchens – Anforderungen an die Ausbildung von Freizeit-Gerätetauchern – Teil 1: Ausbildungsstufe 1 –Beaufsichtigter Taucher"
  • DIN EN ISO 24801-2:2014-08 "Dienstleistungen des Freizeittauchens – Anforderungen an die Ausbildung von Freizeit-Gerätetauchern – Teil 2: Ausbildungsstufe 2 – Selbständiger Taucher"

Taucherarbeiten sind Arbeiten im Wasser, bei denen die Tauchenden über Tauchgeräte mit atembarem Druckgas versorgt werden.

Mögliche Gefährdungen bei Taucherarbeiten sind:

  • Ertrinken,

    Erste Hilfe Material ist nicht auf die Besonderheiten eines Tauchganges abgestimmt,

  • Unterkühlung des Körpers,
  • Gefährdungen durch technische Einrichtungen im Wasser,
  • Ausrutschen, Stürzen oder Stolpern an ungeeigneten Ein- oder Ausstiegsstellen,
  • Gefährdungen durch den Tierbesatz (siehe Kapitel 3.4).

Tauchende vor dem Ertrinken schützen durch:

Ausbildung

Sorgen Sie für eine geeignete Ausbildung Ihrer Taucher. Diese ist in Zoos dann als ausreichend anzusehen, wenn die Ausbildung nach der DGUV Regel 101–023 "Einsatz von Forschungstauchern" gegeben ist.

Taucherarbeiten innerhalb dieser Einrichtungen können von denen im offenen Gewässer abweichen. Legen Sie deshalb vor Beginn der Tauchtätigkeiten die notwendige Qualifizierung der tauchenden Personen durch eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung fest.

Beispiel 1

Tätigkeit: Säubern kleinerer Glasflächen

Rahmenbedingung:

  • geringe Wassertiefe bis 1,50 m
  • klare Sicht

Abbildung 50 kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.

Abb. 50 Taucherarbeiten unter einfachen Bedingungen

Beispiel 2

Tätigkeit: Dekorationsarbeiten

Rahmenbedingung:

  • Wassertiefe ca. 6 m
  • geringe Sichtweise
  • niedrige Wassertemperatur

Abbildung 51 kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.

Abb. 51 Taucherarbeiten unter erschwerten Bedingungen

Körperliche Eignung

Setzen Sie als Taucher oder Taucherin bzw. Sicherungstaucher oder Sicherungstaucherin nur Personen ein, die mindestens 18 Jahre alt sind und über einen Nachweis einer gültigen Vorsorge "Taucherarbeiten" nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) verfügen.

Diese Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit ist verpflichtend (Pflichtvorsorge). Die zweite Vorsorge muss spätestens nach 12 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst werden, alle weiteren spätestens nach 36 Monaten nach der voran gegangenen.

Vergewissern Sie sich, dass die Tauchenden sich vor Beginn eines Tauchgangs in aktuell guter gesundheitlicher Verfassung befinden und insbesondere keine Erkältungen oder Atemwegserkrankungen haben.

Nach Erkrankungen, die auch die Lungenfunktion einschränken können, wie z. B. COVID 19, müssen Sie vor Aufnahme einer Tauchtätigkeit eine erneute (zusätzliche) Pflichtvorsorge veranlassen. Keinesfalls dürfen Medikamente zur Erreichung der Tauchtauglichkeit eingenommen werden.

Planung eines Tauchganges

Bestellen Sie schriftlich einen Taucheinsatzleiter oder Taucheinsatzleiterin. Dieser oder diese sollte befähigt sein den Taucheinsatz zu leiten und ist verantwortlich für die Durchführung des Taucheinsatzes.

Der Taucheinsatzleiter oder die Taucheinsatzleiterin muss sicherstellen, dass im Notfall eine funktionierende Rettungskette gewährleistet ist. Dies erfordert ein Konzept, welches sicherstellt, dass:

  • Probleme einer tauchenden Person sofort erkannt werden,
  • die Tauchenden unverzüglich aus einer Akutgefahr befreit werden können,
  • bewegungseingeschränkte Taucherinnen oder Taucher aus dem Wasser geborgen werden können,
  • die weitere (auch medizinische) Versorgung der betroffenen Personen sicherstellt wird,
  • der nächste erreichbare Taucherarzt oder die Taucherärtzin bekannt ist (Telefonnummer und Adresse).

Dies bedeutet weiterhin, dass ständig (auch im Rettungsfall) für eine ausreichende Kommunikation unabhängig von den Umgebungsbedingungen gesorgt wird.

Sie können dieses Ziel idealerweise dadurch erreichen, wenn jeder Tauchgang durch eine Tauchgruppe durchgeführt wird, die sich aus dem Einsatztaucher oder der Einsatztaucherin, dem Sicherungstaucher oder der Sicherungstaucherin sowie einem Signalmann oder einer Signalfrau zusammensetzt.

Sicherungstaucher/Sicherungstaucherinnen sind Personen, die zu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge