Neben dem sicheren Transport der Ladung bei verschiedensten Einsatzbedingungen müssen auch alle Vor- und Nachbereitungen gefahrlos möglich sein. Grundvoraussetzung dafür sind Fahrzeugaufbauten, die so gebaut sind, dass sie Gefährdungen möglichst ausschließen. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die einen vermeidbaren Unfall verursachen können.
Abb. 20
Fahrzeugaufbau mit geöffneter Plane
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern"
- DGUV Information 214-017 "Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern"
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Erst durch die Aufbauten lassen sich Ladungen mit Fahrzeugen transportieren. Wenn diese nicht dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen, können beim Umgang mit den Aufbauten folgende Gefährdungen entstehen:
- Abnehmbare Aufbauteile, wie z. B. Bordwände, können sich beim Betätigen unbeabsichtigt lösen und herabfallen.
- Türen können durch Windeinfluss zuschlagen oder Klappen können zufallen.
- Ladungsteile können beim Öffnen von Bordwänden oder Laderaumtüren herabfallen.
- Kippbare oder anhebbare Fahrzeugaufbauten, wie z. B. kippbare Führerhäuser oder höhenverstellbare Zwischenböden, können unbeabsichtigt absinken.
- Fahrzeuge, z. B. Starrdeichselanhänger oder Auflieger, können beim Be- und Entladen in Längsrichtung kippen oder sich neigen, dadurch können sich Ladungsteile in Bewegung setzen oder umstürzen.
- Heiße Oberflächen von Auspuffleitungen können zu Verbrennungen führen.
- Gesundheitsschädliche Abgase können eingeatmet werden.
- Manuelles Bewegen von Aufbauteilen kann zu körperlichen Überlastungen führen.
Fahrzeugaufbauten unterliegen nur in wenigen Punkten verkehrsrechtlichen Vorschriften, die für eine Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung erforderlich sind. Die arbeitssichere Gestaltung der Aufbauten ist im Verkehrsrecht grundsätzlich nicht geregelt. Dafür sind die Hersteller selbst und Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin verantwortlich. Damit die Beschäftigten neben dem Fahren auch andere Tätigkeiten am Fahrzeug sicher erledigen können, wie z. B. Be- und Entladen, Auf- und Abplanen, müssen Sie bei der Beschaffung auf folgende Ausstattungsmerkmale achten:
- Abnehmbare Aufbauteile, wie z. B. Bordwände oder Steckrungen, lassen sich durch selbsteinfallende Riegel bzw. Anschläge an den Scharnieren, Klemmschrauben oder Ähnliches gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern.
- Türen können durch Feststeller gegen Zuschlagen gesichert werden. Bei Klappen verhindern selbsttätig einfallende Sicherungen oder mindestens zwei Gasdruckfedern das unbeabsichtigte Absinken oder Zufallen.
- Bei einer Bordwand oder einer den Laderaum verschließenden Rampe, deren Oberkante höher als 1,6 m über der Fahrbahn liegt, sind Verschlüsse mit Ladungsdruckerkennung erforderlich.
- Bei Laderaumtüren, gegen die Ladung, z. B. Schüttgut, Ballen oder Schrott, drücken kann, ist die Betätigungseinrichtung des Entriegelungsmechanismus außerhalb des Schwenkbereichs der Türen angeordnet.
- Anhebbare oder kippbare Fahrzeugaufbauten, z. B. Kipperbrücken, müssen mindestens in einer Stellung gegen unbeabsichtigtes Absinken gesichert werden können (Abbildung 21). Dies kann z. B. durch Abstützungen, Verriegelungen oder Absperreinrichtungen unmittelbar an Hydraulikzylinderausgängen erreicht werden.
- Wenn sich Personen auf oder unter anhebbaren oder kippbaren Fahrzeugaufbauten aufhalten müssen, sind automatisch wirkende Sicherheitseinrichtungen gegen Absinken erforderlich. Dies betrifft z. B. Ladeebenen von Autotransportern oder höhenverstellbare Zwischenböden von Tiertransportern.
- Schwere Aufbauteile, die von Hand nach oben oder unten bewegt werden müssen, sind mit Unterstützungssystemen, z. B. Entlastungsfedern, auszustatten. Dies gilt insbesondere für Bordwände oder Rampen (Abbildung 22).
- Starrdeichselanhänger oder Auflieger, die beim Be- und Entladen in Längsrichtung kippen können, müssen zusätzlich am Heck mit höhenverstellbaren Stützen ausgerüstet sein.
- Auspuffleitungen müssen außerhalb der Reichweite von Personen liegen oder einen Berührungsschutz besitzen.
- Auspuffmündungen dürfen nicht auf Arbeitsplätze am Fahrzeug gerichtet sein. Bei Fahrzeugen, in deren Nähe Personen erfahrungsgemäß bei laufendem Antriebsmotor arbeiten müssen, leiten hochgezogene Auspuffanlagen die Abgase sicher ab.
Abb. 21
Sicherung einer Kipperbrücke gegen unbeabsichtigtes Absinken
Abb. 22
Federentlastung für die seitliche Bordwand