Beim Be- und Entladen gibt es Bereiche rund um das Fahrzeug, in denen es gefährlich werden kann. Zum Beispiel kann kippgefährdete Ladung herabfallen oder Aufbauteile können sich unbeabsichtigt in Bewegung setzen. Auch an der Ladestelle drohen Gefahren.
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 214-023 "Nur (nicht um-)kippen"
- BG Verkehr, Animationsfilm "Abstimmung an der Rampe"
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Folgende Gefährdungen können durch das Fahrzeug und seine Ladung bei Ladearbeiten auftreten:
- Getroffen werden von herabfallender, umfallender oder wegrollender Ladung,
- Kontakt mit gefährlichen austretenden Flüssigkeiten oder ausströmenden Gasen,
- Getroffen werden von abnehmbaren Aufbauteilen wie z. B. Steckbrettern oder Spriegelstangen,
- Getroffen oder eingequetscht werden von sich unbeabsichtigt bewegenden Aufbauteilen wie z. B. Bordwänden, Türen oder Klappen,
- Getroffen oder eingequetscht werden von sich bewegenden oder sich absenkenden Fahrzeugaufbauten oder Aufbauteilen wie z. B. Kippaufbauten, anhebbaren Zwischenböden in Laderäumen, kraftbetriebenen Bordwänden, fahrzeugeigenen Auffahrrampen,
- Abstürzen bei Arbeiten auf Ladungsteilen (Abbildung 68),
- Abstürzen von Fahrzeugaufbauten oder von deren Zugängen,
- Abstürzen von Ladeflächen durch wegrollende Fahrzeuge.
Abb. 68
Aufenthalt auf Ladung ohne Sicherungsmaßnahmen
Folgende Gefährdungen können z. B. aufgrund von Besonderheiten an der Ladestelle auftreten:
- Angefahren werden von Fahrzeugen oder Flurförderzeugen,
- Anprallen im oder herausgeschleudert werden aus dem Führerhaus infolge von Ab- oder Umstürzen des Fahrzeuges,
- Körperdurchströmung infolge von Stromübertritt zum Fahrzeugaufbau oder Kontakt des Fahrzeugaufbaus mit elektrischen Freileitungen oder Fahrleitungen von Bahnen,
- Getroffen werden von Felsbrocken oder Abbruchmaterial,
- Einatmen von gesundheitsschädlichen Abgasen.
Berücksichtigen Sie diese und weitere mögliche Gefährdungen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Maßnahmen sind beispielsweise:
Rollfähige/kippgefährdete Ladung
- Gewährleisten Sie den Transport in speziellen Einrichtungen oder mit Spezialfahrzeugen.
- Sorgen Sie durch Vereinbarung mit Kunden dafür, dass für die Be- und Entladung ebene und tragfähige Stellflächen für die Fahrzeuge zur Verfügung stehen, insbesondere auf Baustellen.
- Sorgen Sie dafür, dass rollfähige Ladegüter wie Kabeltrommeln nicht unbeabsichtigt in Bewegung geraten, z. B. wenn es beim Ladevorgang zu einer Neigung der Ladefläche kommt. Setzen Sie z. B. Keile ein.
- Weisen Sie Ihr Fahrpersonal an, ein beabsichtigtes Neigen der Ladefläche zum Be- und Entladen von rollfähigen Ladegütern zu unterlassen.
- Ladegüter mit Kippgefahr, wie Betonfertigteile, müssen immer gegen Umstürzen gesichert sein, z. B. durch Anschlagen an einem Kran, bevor Ladungssicherungselemente angebracht oder entfernt werden.
Fahrzeuge mit Planenaufbau
Stellen Sie den Fahrerinnen und Fahrern Hilfsmittel, wie z. B. Gabelstangen, zur Verfügung, damit die Steckbretter sicher entnommen und eingelegt werden können (Abbildung 69).
Transport von Gefahrstoffen
- Sorgen Sie dafür, dass die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht und auch benutzt wird.
- Weisen Sie Ihr Fahrpersonal an, die an den Befüll- und Entladestellen vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Klappen und Türen
- Unterweisen Sie Ihre Fahrerinnen und Fahrer, dass geöffnete Klappen oder Türen gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern sind, z. B. durch das Verwenden von Türfeststellern oder Stützen.
- Verschlüsse und Verriegelungen dürfen nur von Standorten außerhalb der Schwenkbereiche betätigt werden.
- Klappen und Türen müssen vor dem Öffnen immer auf evtl. anliegenden Ladedruck kontrolliert werden. Hinweise auf anliegenden Ladedruck können z. B. sein: Schwergängigkeit von Verschlüssen oder Ausbeulungen im Bereich von Planen. Legen Sie fest, wie in diesem Fall weiter vorgegangen wird.
Abb. 69
Gabelstange zum Entnehmen von Steckbrettern
Aufenthalt im Gefahrenbereich
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, dass sie sich nicht in Gefahrenbereichen aufhalten, wie
- unter/hinter Ladung, die abrutschen kann,
- unter kraftbewegten Aufbauten/Aufbauteilen,
- unter sich absenkenden Aufbauten/Aufbauteilen, z. B. bei Autotransportern,
- unter ungesicherten Fahrzeugteilen in geöffneter oder angehobener Stellung.
Halten sich Personen im Gefahrenbereich auf, darf das Bewegen von Aufbauten/Aufbauteilen nicht eingeleitet bzw. muss sofort gestoppt werden!