An die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werden verkehrsrechtlich sehr hohe Anforderungen gestellt, denn ein sich unbeabsichtigt lösender Anhänger kann verheerende Folgen nach sich ziehen. Aber auch der Kupplungsvorgang an sich ist kritisch, wenn bauliche Defizite vorliegen.

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 214-080 "Kuppeln - aber sicher!"

 

Gefährdungen

Beim Kuppeln von Fahrzeugen können z. B. folgende Gefährdungen entstehen:

  • Quetschen oder Anstoßen der Hände beim Betätigen oder Kontrollieren der Kupplung
  • Überrollt werden durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Anhänger, z. B. aufgrund Fehlbedienung oder beschädigter Kupplungsteile
  • Quetschen von Füßen durch herabschlagende Zuggabeln
  • Anstoßen an Fahrzeugteilen beim Anschließen der Verbindungsleitungen
  • Überrollt werden durch sich unbeabsichtigt bewegende Fahrzeuge
  • Getroffen werden durch seitliches Ausschlagen der Zuggabel beim Lösen der Anhängerbremse
  • Eingequetscht werden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger
  • Abstürzen von der Sattelzugmaschine beim Verbinden der Luft- und Elektroleitungen
  • Getroffen oder eingequetscht werden durch Einknicken der Sattelstützen bei abgestellten, beladenen Anhängern
Maßnahmen

Mit folgenden Maßnahmen können Sie die genannten Gefährdungen vermeiden bzw. reduzieren:

  • Bestellen Sie eine Sattelkupplung mit verlängertem Zuggriff oder rüsten Sie eine zugelassene Verlängerung des Zughebels der Sattelkupplung nach.
  • Achten Sie darauf, dass die Betätigungseinrichtungen für die Bremsanlage und die Luftfederung seitlich am Anhänger angebracht sind.
  • Zugösen müssen sich auf die Höhe des Fangmauls der Bolzenkupplung einstellen lassen. Höheneinstelleinrichtungen, die von Hand festgestellt und gelöst werden müssen, sind weniger geeignet. Diese können während der Fahrt beschädigt werden, wenn das Lösen vergessen wird.
  • Bei abgestellten mehrachsigen Anhängern muss durch eine Einrichtung sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen Boden und Zuggabel mindestens 200 mm beträgt.
  • Bei nachträglichem Anbau von Einrichtungen, z. B. Hubladebühnen, darf der Freiraum zum gefahrlosen Betätigen der Bolzenkupplung nicht eingeschränkt sein (Abbildung 26).

Abb. 26

Mindestmaße für Freiräume in mm zur Betätigung der Bolzenkupplung nach DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

Abb. 27

Verriegelungsanzeige

  • Es muss eindeutig und ohne Einschränkung erkennbar sein, dass die Kupplung korrekt geschlossen ist. Um Ihren Fahrerinnen und Fahrern dies zu erleichtern, gibt es neben der vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung (Abbildung 27) zusätzliche bzw. nachrüstbare Systeme, wie z.B. Sensoren mit Anzeige an der Kupplung oder im Führerhaus.
  • Achten Sie darauf, dass die Zugeinrichtung des Anhängers für die Höhe der Bolzenkupplung des Zugfahrzeuges geeignet ist. Die Längsachsen von Zugeinrichtung und Bolzenkupplung müssen auf einer Ebene parallel zur Fahrzeugstandfläche liegen, Abweichungen bis zu ± 3° sind zulässig.
  • Wenn die Sattelstützen den beladenen Anhänger nicht tragen können, muss eine entsprechende Kennzeichnung darauf hinweisen.
  • Für das Fahrpersonal müssen immer ausreichend große und gut erreichbare Standflächen auf Sattelzugmaschinen für das Verbinden und Lösen der Leitungen an Aufliegern vorhanden sein.

3.1.6 Aufstiege und Arbeitsplätze auf Fahrzeugen: Hinweise zu Anforderungen an Aufstiege und Standfläche

  • Um Fehlbedienungen zu vermeiden, ist eine ausreichende Beleuchtung am Fahrzeug erforderlich - Arbeitsscheinwerfer.

Weitere Empfehlungen

Achten Sie beim Kauf der Fahrzeuge/Anhänger auf folgende Punkte:

  • Pneumatische Schnellkupplungen, bei denen die Bremsluftleitungen in einer Einheit zusammengefasst sind, die Fehler beim Verbinden oder Trennen der Leitungen vermeiden
  • Systeme, die automatisch die Feststellbremse des Anhängers nach dem Trennen der Bremsluftleitungen betätigen und nur bewusst wieder gelöst werden können
  • Sinnvolle Anordnung der Parkdosen für Stecker und Bremsluftkupplungsköpfe, die vor Beschädigungen und Verschmutzung schützen
  • Steckdosen, die nicht in unmittelbarer Nähe der Bolzenkupplung angebracht sind, da sie sonst bei Fehlkuppelversuchen beschädigt werden können
  • Automatische Abdeckung der Bremsluftanschlüsse nach dem Trennen, um Verunreinigungen zu vermeiden
  • Kamera-Monitor-Systeme zur Unterstützung des Kupplungsvorgangs

3.3.7 Kuppeln und Abstellen von Fahrzeugen: Hinweise zum sicheren Kuppeln von Fahrzeugen

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