Unsachgemäßes Kuppeln und Fehler beim Abstellen von Fahrzeugen sind keine Seltenheit und können Ursache für schwere oder tödliche Unfälle sein. Erfahrungsgemäß werden falsche Vorgehensweisen schnell zur Routine. Darum ist es besonders wichtig, die richtigen Abläufe regelmäßig zu unterweisen und zu trainieren.

Rechtliche Grundlagen
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

 

Weitere Informationen der BG
  • DGUV Information 214-080 "Kuppeln - aber sicher!"
  • DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal"
  • BG Verkehr, DVD Schulungsfilm "Kuppeln - aber sicher!"
  • BG Verkehr, Faltblatt "Kuppeln - aber sicher!"
  • BG Verkehr, Animationsfilm "Wegrollen beim Kuppeln"
  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"
  • BG Verkehr, Unterweisungskarte G5 "Fahrzeug sicher abstellen"

 

Gefährdungen

Wenn Ihre Beschäftigten Fahrzeuge abstellen, können folgende Gefährdungen entstehen:

  • Abrutschen oder Abstürzen, z. B. beim Einsteigen in das/Aussteigen aus dem Führerhaus bzw. Aufsteigen zu den/Absteigen von den Standflächen
  • Getroffen oder gequetscht werden durch nach vorne kippende Auflieger, wenn diese auf nicht tragfähigem Untergrund abgestellt sind und die Stützen einsinken
  • Erfasst, eingequetscht oder überrollt werden, z. B. vom Zugfahrzeug und/oder Anhänger. Dies geschieht, wenn die Feststellbremse nicht betätigt oder der Anhänger nicht durch Unterlegkeile gesichert ist. Dadurch kann:

    • nach dem Aussteigen der Fahrerin oder des Fahrers das Zugfahrzeug wegrollen
    • nach dem Verbinden der Bremsleitungen der gesamte Zug ins Rollen kommen
    • der Anhänger wegrollen, wenn sich durch möglicherweise auftretenden Luftverlust die Betriebsbremsen lösen

Beim Auf- und Absatteln kann es zu folgenden Gefährdungen kommen:

  • Abrutschen/Absturz vom Fahrzeugrahmen, z. B. beim Verbinden der Bremsleitungen, wenn die Standflächen der Sattelzugmaschine nicht ausreichend groß sind
  • Wegrollen des Sattelzuges[1] nach dem Verbinden der Bremsleitungen
  • Eingequetscht werden zwischen Zugmaschine und Auflieger[2], insbesondere beim Anschließen der Verbindungsleitungen bei ungesichertem Kühlauflieger

Beim Kuppeln können folgende Gefährdungen auftreten:

  • Eingequetscht werden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder überrollt werden, z. B. beim

    • verbotenen Auflaufenlassen des Anhängers
    • Aufenthalt im Gefahrenbereich, während des Heranfahrens des Zugfahrzeuges an den Anhänger
  • Wegrollen des Lkw-Zuges nach dem Verbinden der Bremsleitungen
  • Getroffen werden, z. B. beim seitlichen Ausschlagen der Zuggabel nach Lösen der Bremse an der Vorderachse des Gelenkdeichselanhängers
  • Erfasst, überrollt werden, z. B. wenn sich der Anhänger durch nicht korrekt hergestellte Kupplungsverbindung vom Zugfahrzeug löst
Maßnahmen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Fahrerinnen und Fahrer folgende Punkte beachten:

Abstellen des Fahrzeugs

  • Vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug immer die Feststellbremse betätigen.
  • Beim Abstellen sind die Fahrzeuge immer durch Betätigung der Feststellbremsen zu sichern und auf unebenem Gelände oder im Gefälle Unterlegkeile anzulegen.
  • Beim Verlassen eines Kraftfahrzeuges dieses z. B. durch Abziehen des Schlüssels gegen unbefugte Benutzung sichern.

Auf- und Absatteln von Aufliegern

  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Fahrern und Fahrerinnen nur Sattelzugmaschinen zur Verfügung stellen, bei denen die Standflächen auf den Fahrzeugen ausreichend groß sind.

3.1.6 Aufstiege und Arbeitsplätze auf Fahrzeugen

  • Vor dem Aufsatteln ist zu kontrollieren, ob die Feststellbremse des Aufliegers betätigt ist (Abbildung 65) und Unterlegkeile anliegen.
  • Werden Ihre Fahrerinnen und Fahrer beim Aufsatteln durch Personen unterstützt, müssen diese beim Heranfahren jederzeit für den Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin sichtbar sein.

3.3.6 Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen: Hinweise zum Verhalten beim Einweisen

  • Nach dem Aufsatteln und vor dem Aussteigen muss die Feststellbremse des Zugfahrzeugs betätigt werden.
  • Auflieger sollen nur auf Flächen mit ausreichender Tragfähigkeit abgestellt werden. Kanaldeckel, Rinnenabdeckungen oder unbefestigte Flächen können z. B. ein Hinweis auf nicht ausreichende Tragfähigkeit sein. Im Zweifelsfall die Aufstandsfläche der Stützen vergrößern, um ein Einsinken zu vermeiden.
  • Auch vor dem Absatteln sind stets die Feststellbremsen zu betätigen und die Unterlegkeile an den Aufliegern anzulegen. Das Trennen der Bremsleitungen alleine aktiviert nur die Betriebsbremse und nicht die Feststellbremse (Federspeicher).

Abb. 65

Betätigen der Feststellbremse am Sattelanhänger

Kuppeln von Deichselhängern

Nie einen Anhänger auf das Zugfahrzeug auflaufen lassen!

  • Stellen Sie sicher, dass die Höheneinstelleinrichtung der Zuggabel am Gelenkdeichselanhänger funktionsfähig ist, damit sich niemand zum Hochhalten der Zuggabel im Gefahrenbereich zwischen Zugfahrzeug und Anhänger aufhalten muss.
  • Werden Ihre Fahrerinnen und Fahrer beim Kuppeln durch Personen unterstützt, müssen diese beim Heranfahren jederzeit für den Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugfüh...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge