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DGUV Vorschrift 25 |
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§ 5 Gestaltung der Betriebsstätte |
(1) Der Unternehmer hat die Betriebstätte so zu gestalten, dass der Anreiz zu Überfällen nachhaltig verringert wird. |
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Um Überfälle beim Betreten bzw. Verlassen des Gebäudes zu erschweren, sollten Versteckmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Gebäudes vermieden werden. Ein- und Ausgangsbereiche für versicherte Personen (Personalzugänge) sollten in Bereichen vorgesehen werden, die von der allgemeinen Öffentlichkeit überblickt werden können. Ist dies nicht möglich, ist durch technische Einrichtungen die Überblickbarkeit von innen nach außen herzustellen.
Außentüren, die nicht dem Publikumsverkehr dienen, sollen mit Sicherheitsschlössern ausgerüstet, selbstschließend und geschlossen (mindestens mit Kreuzfalle) oder verschlossen sein. Sie dürfen sich von außen nur mit Schlüsseln oder vergleichbaren Medien öffnen lassen. Vergleichbare Medien sind z. B. Chipkarten, Transponder.
Eine Übersichtlichkeit und ausreichende Beleuchtung aller Ein- und Ausgänge ist sicherzustellen. Dies ist gegeben, wenn relevante Außenbereiche mit mindestens 100 lx ausgeleuchtet sind. Die Sicht auf die Außenbereiche sollte nicht durch Hecken, Buschwerk, Zäune, Mauern, Rollbehälter u. a. eingeschränkt sein.
Die Zugangsbereiche, wie zum Beispiel Eingänge zu Geschäftsstellen oder Nebeneingänge zu Beratungsbereichen sollten so gestaltet sein, dass es versicherten Personen möglich ist, Personen vor deren Einlass zu identifizieren (z. B. Spione in den Türen, Kamera-Monitor-Systeme).
Sicherheitsbereiche sollten so gestaltet werden, dass sie über einen ausreichenden Schutz gegen gewaltsames Eindringen und gegen Einblick von außen verfügen.
Sicherungen gegen Einblick von außen können z. B. sein:
- Sichtblenden
- Folierungen
- entsprechend eingestellte Lamellenvorhänge
- dichte Gardinen oder Vorhänge
Die Wirksamkeit sollte nicht durch die Innenraumbeleuchtung oder durch Gegenlicht aufgehoben werden.
Ein ausreichender Schutz gegen gewaltsames Eindringen in Sicherheitsbereiche ist gegeben, wenn beispielsweise:
bei Fenstern,
bei Türen,
- welche aus öffentlichen Bereichen außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle zugänglich sind, diese den Anforderungen der Widerstandsklasse 3 nach DIN EN 1627-1630:2011-09 (RC 3) genügen bzw.
- welche nur während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle öffentlich zugänglich sind, diese den Anforderungen der Widerstandsklasse 2 nach DIN EN 1627-1630:2011-09 (RC 2) genügen oder z. B. als Vollholztüren mit Stahlzarge ausgeführt sind.
Bei Türen im Bereich von durchschusshemmender Abtrennungen sind gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen hinsichtlich einer Durchschusshemmung zu berücksichtigen.
bei Wandelementen und Wänden,
ein Übersteigen verhindert wird und der Widerstand gegen Durchbruch vergleichbar dem der eingebauten Fenstern und Türen ist. Das Übersteigen ist verhindert, wenn Wände oder Wandelemente zum Beispiel raum-hoch oder bei hohen Räumen mit einem Übersteigschutz versehen sind.
Sicherheitsbereiche mit Arbeitsplätzen, an denen überwiegend Bargeld in größerem Umfang (zum Beispiel Cash-Center oder Hauptkasse) bearbeitet wird, sind im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, gesondert zu betrachten und gegebenenfalls zusätzlich zu sichern (zum Beispiel durch Erhöhung der Widerstandsklasse oder Einrichtung einer Zutrittssteuerung).
Wertbehältnisse sollten so aufgestellt beziehungsweise Zugänge von Wertschutzräumen sollten so gestaltet sein, dass es beim Öffnen der Türen zu keinen Quetsch- und Scherstellen mit Bauwerksteilen oder Einrichtungsgegenständen kommt.
Um den innerbetrieblichen Transport von Banknoten so sicher wie möglich zu gestalten, sollten Standorte von Banknotenautomaten und Wertbehältnissen so gewählt werden, dass ein Transport durch öffentlich zugängliche Bereiche vermieden wird.
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DGUV Vorschrift 25 |
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§ 5 Gestaltung der Betriebsstätte |
(2) Der Unternehmer hat die Arbeitsplätze, an denen Versicherte Banknoten annehmen oder ausgeben, so zu gestalten, dass Täter von Versicherten frühzeitig wahrgenommen werden können. |
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Diese Arbeitsplätze sollten übersichtlic...