Am Büroarbeitsplatz werden als Eingabemittel hauptsächlich Tastaturen und Mäuse verwendet. Auch hier sollten Sie auf eine ergonomische Gestaltung achten. Eine nicht ergonomische Gestaltung oder eine falsche Ein- oder Aufstellung kann zu Beschwerden im Muskel-Skelett-System sowie zu Augenproblemen führen.
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)
- VBG (Hrsg.): Alternative Eingabemittel an Bildschirmarbeitsplätzen. Informationen für Arbeitsmediziner und Betriebsärzte (= VBG-Fachwissen; Version 1.1/2013), Hamburg.
- DIN EN ISO 9241 "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion", Teil 410: "Gestaltungskriterien für physikalische Eingabegeräte", Ausgabedatum: 2012-12
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Für Ihre Beschäftigten bestehen Gefährdungen für
- den Bewegungsapparat
- die Augen.
Risikofaktoren für das Auftreten solcher Beschwerden sind:
- Zwangs- oder Fehlhaltungen durch zu hohe Tastaturen und Mäuse sowie durch eine ungünstige Aufstellung
- Belastungen der Augen durch ein unausgewogenes Helligkeitsverhältnis im Gesichtsfeld, glänzende Oberflächen (insbesondere Tasten) und zu kleine Tastenbeschriftungen
Mit folgenden Maßnahmen reduzieren Sie die oben genannten Gefährdungen.
Tastatur
- Achten Sie darauf, dass Sie möglichst flache Tastaturen beschaffen. Die Bauhöhe der Tastatur (mittlere Tastaturreihe) darf höchstens 30 mm betragen. Dies lässt sich nur mit eingeklappten Tastaturfüßen erreichen! Bei solchen Tastaturen können Ihre Beschäftigten auf eine Handballenauflage verzichten.
- Sorgen Sie dafür, dass die Fläche vor der Tastatur eine Tiefe von 100 mm bis 150 mm hat. Diese Fläche ist für das Auflegen der Hände ausreichend (Abbildung 16).
Setzen Sie Volltastaturen mit alphanumerischem und numerischen sowie Editier- und Funktionsbereich ein, wenn Texteingaben, numerische Eingaben oder das Editieren von Daten notwendig sind. Wählen Sie Kompakttastaturen ohne numerischen Block, wenn nur wenige numerische Eingaben notwendig sind oder die Mausbedienung im Vordergrund steht. Ihre Beschäftigten haben dann eine entspannte und neutrale Armhaltung (Abbildung 17).
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Abb. 16 Anordnung der Tastatur auf der Arbeitsfläche
Achten Sie bei der Beschaffung von Tastaturen auf eine gut lesbare Tastenbeschriftung.
Zu einer gut lesbaren Tastenbeschriftung (vgl. Abbildung 18) gehören eine ausreichende Schriftgröße von mindestens 2,9 mm Zeichenhöhe (besser 3,2 mm) und dunkle Schriftzeichen auf hellem Untergrund mit gutem Kontrast. (vgl. Abbildung 18)
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Abb. 17 Position einer Volltastatur (oben) und einer Kompakttastatur mit besserer Erreichbarkeit der Fläche für die Mausbedienung (unten)
Vorteile von hellen Tastaturen Helle Tastaturen mit dunkler Beschriftung passen besser zur Positivdarstellung am Bildschirm (d. h. dunkle Zeichen auf hellem Untergrund). Sie vermeiden störende Helligkeitsunterschiede und ersparen dadurch den Augen Ihrer Beschäftigten unnötige Helligkeitsanpassungen (Adaptationen). Tastenoberflächen glänzen bei längerer Benutzung entweder infolge von Abnutzung oder durch Fingerschweiß. Dies fällt bei hellen Tasten weniger auf als bei dunklen Tasten. |
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Abb. 18 Anforderungen an Tastaturen
Maus
Beschaffen Sie Mäuse, die der Handgröße angepasst sind und ein Auflegen des Handballens auf der Arbeitsfläche ermöglichen. Symmetrische Mäuse sind mit jeder Hand bedienbar, es gibt auch spezielle Mäuse für Links- oder Rechtshänder (vgl. Abbildung 19).
- Die Schaltelemente der Maus sollen leicht und sicher bedienbar sein und beim Betätigen eine Rückmeldung liefern. Ihre Beschäftigten sollen die Maus in normaler Körper- und Handhaltung betätigen können, ohne dass diese dabei unbeabsichtigt ihre Position ändert.
- Achten Sie darauf, dass für eine Maus eine ausreichende, an die Tastatur angrenzende Bewegungsfläche vorhanden ist. Ein dünnes Mousepad ist hier nützlich.
Abb. 19 Mausgrößen
Alternative Eingabemittel
Für Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen oder Bewegungseinschränkungen kann die Anschaffung spezieller alternativer Eingabemittel (z. B. Vertikalmaus, geteilte Tastatur) im Einzelfall erforderlich sein. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten!