An Arbeitsplätzen im Büro können langes Sitzen, Bewegungsmangel sowie besondere Anforderungen an das Sehvermögen die Gesundheit Ihrer Beschäftigten beeinträchtigen. Beschwerden im Bereich des Muskel-Skelettsystems sowie Augenbeschwerden sind nicht selten. Zudem kann es zu psychischen Beeinträchtigungen kommen.

Rechtliche Grundlagen
  • § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i.V.m. Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1, Nr. 6.1
  • § 3 Verordnung zur arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit Anhang Teil 4 (2)
  • Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge"
  • Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge"
  • Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 14.1 "Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens"
Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)
  • VBG (Hrsg.): GMS - Gesundheit mit System; Leitfaden für ein betriebliches Gesundheitsmanagement (= VBG-Fachwissen; Version 2.0/2016-06), Hamburg
  • VBG (Hrsg.): Gesundheit im Büro (= VBG-Fachwissen; Version 5.1/2017-02), Hamburg
  • VBG (Hrsg.): Gymnastik im Büro. Fit durch den Tag (= VBG-Info; Version 1.1/2010-12), Hamburg.
Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen vor allem Gefährdungen durch:

  • Mangelhafte Arbeitsplatzergonomie
  • Bewegungsmangel
  • Dauerbelastung der Augen und des Sehvermögens
  • Mängel in der Arbeitsorganisation, z. B. unangemessenes Führungsverhalten, Unter- und Überforderung, häufige Störungen, Zeitdruck

In Fehlzeitenstatistiken stehen Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems an vorderster Stelle. Auch Beschäftigte im Büro klagen häufig über Muskel-Skelettbeschwerden, vor allem Verspannungen im Bereich der Halswirbelsäule mit Beteiligung des Schulter-Arm-Systems sowie der Lendenwirbelsäule. Bewegungsmangel erhöht zudem das Risiko für das Auftreten von Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Bei einem nicht oder nicht ausreichend korrigierten Sehfehler können Ermüdungserscheinungen im Bereich der Augen auftreten.

Psychische Beeinträchtigungen beeinflussen das Wohlbefinden der Beschäftigten und können zur Entstehung von Erkrankungen beitragen.
Maßnahmen

Mit folgenden Maßnahmen können Sie dazu beitragen, die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu gestalten und damit die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen:

  • Fördern Sie das dynamische Sitzen (d.h. Wechsel zwischen vorderer, mittlerer und hinterer Sitzhaltung) durch die Beschaffung von geeigneten Büroarbeitsstühlen.
  • Vermeiden Sie einseitige körperliche Arbeitsbelastungen Ihrer Beschäftigten, indem Sie dafür sorgen, dass notwendige Bewegungsflächen nicht verstellt und Arbeitsabläufe abwechslungsreich gestaltet werden.
  • Stellen Sie Drucker, Kopierer und Faxgeräte an zentraler Stelle und nicht unmittelbar am Arbeitsplatz auf.
  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten Stehpulte oder höhenverstellbare Tische zur Verfügung.
  • Sorgen Sie für Bewegung, indem Besprechungen nicht am Arbeitsplatz Ihrer Beschäftigten und auch mal im Stehen stattfinden.
  • Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu mehr Bewegung, wie z. B. Treppensteigen statt Aufzug fahren; Wege zum Drucker, Kopierer, Faxgerät als Bewegungsmöglichkeit nutzen; regelmäßige Bewegungsübungen am Arbeitsplatz durchführen.

Ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen ist gut, ein Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen noch besser. Dies fördert die Bewegung der Wirbelsäule, trägt zur Versorgung der Bandscheiben bei, löst Verspannungen, regt das Herz-Kreislauf-System an und fördert die Konzentration. Unterstützen Sie Ihre Beschäftigen dabei.

  • Prüfen Sie, ob Sie regelmäßig Bewegungsaktionen anbieten können, z. B. im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Veränderungen der Lebensweise gelingen in einer Gruppe gleichgesinnter Kolleginnen und Kollegen wesentlich leichter.
  • Achten Sie auf eine gesunde Gestaltung von Arbeitsorganisation und Arbeitsaufgabe, z. B. durch Vermeidung von Über- und Unterforderung, ein gutes Betriebsklima, gesundheitsgerechte Führung (siehe Kapitel 3.1).

Bewegungstraining oder Massage

Das betriebliche Angebot eines Bewegungstrainings ist empfehlenswert, um zu einer Reduzierung von Beschwerden und zur Belastungsminderung Ihrer Beschäftigten beizutragen. Damit lassen sich durch Bewegungsmangel entstandene gesundheitliche Defizite vermindern. Massagen setzen demgegenüber nicht ursächlich an den Bedingungen für die Entstehung von Muskelverspannungen an, sondern lindern nur kurzfristig die Symptome.

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