Zusammenfassung
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind Kleidungsstücke, Erzeugnisse oder Arbeitsmittel, die den Beschäftigten bei der Arbeit vor Gefährdungen schützen sollen. Daher kommt der Beschaffenheit und Zuverlässigkeit eine hohe Bedeutung zu. 2016 wurden durch die europäische PSA-Verordnung (Verordnung Nr. 2016/425) die Anforderungen an die Beschaffenheit aktualisiert, die sich allerdings in erster Linie an den Hersteller bzw. Inverkehrbringer richten.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich nach PSA-Benutzungsverordnung, beim Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung darauf zu achten, dass diese den Beschaffenheitsanforderungen genügt.
Die europäische PSA-Verordnung 2016/425 enthält Anforderungen an die Herstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen.
Nach § 15 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz müssen die Beschäftigten die ihnen zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden.
Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Bereitstellung und Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung und die dazu notwendigen Unterweisungen.
1 Anwendung der europäischen PSA-Verordnung
Praktische Erfahrungen, die Klärung von Missverständnissen, das Ziel eines verbesserten Informationsflusses seitens der Inverkehrbringer und der Wunsch einer einheitlichen Umsetzung in der EU sind Gründe dafür, dass die Rechtsprechung zum Inverkehrbringen von PSA aktualisiert wurde.
Die neue PSA-Verordnung (Verordnung Nr. 2016/425) gilt für die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung in der EU. Sie ersetzt die PSA-Richtlinie 89/686/EWG seit 21.4.2018 und gilt ebenso für das Inverkehrbringen von PSA auf dem europäischen Markt. Die bisherige Bezeichnung der Hersteller und Inverkehrbringer ändert sich in der Verordnung in Einführer und Händler. Als Verordnung der EU ist die PSA-Verordnung unmittelbar für die Mitgliedsstaaten gültig. Ziel ist es, keinen Spielraum für eine divergierende Umsetzung durch die Staaten der EU zuzulassen und damit ein einheitliches Sicherheitsniveau in den EU-Staaten zu gewährleisten.
In der neuen Verordnung ist PSA folgendermaßen definiert:
Zitat
- Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden,
- austauschbare Bestandteile für Ausrüstungen, die für ihre Schutzfunktion unerlässlich sind sowie
- Verbindungssysteme für Ausrüstungen, die nicht von einer Person gehalten oder getragen werden und so entworfen sind, dass sie diese Ausrüstung mit einer externen Vorrichtung oder einem sicheren Ankerpunkt verbinden, und die nicht so entworfen sind, dass sie ständig befestigt sein müssen, und die vor ihrer Verwendung keine Befestigungsarbeiten benötigen.
2 Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen an PSA
Anhang II der PSA-Verordnung legt die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der PSA und weiterer Komponenten gemäß Geltungsbereich fest. Dabei wird zwischen 3 Abschnitten unterschieden:
- allgemeine Anforderungen an alle PSA,
- zusätzliche gemeinsame Anforderungen für mehrere Arten von PSA,
- zusätzliche Anforderungen bei besonderen Risiken.
Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen 2 neue Regelungen für PSA:
- Dem Stand der Technik und der Praxis muss zum Zeitpunkt des Entwurfs und der Herstellung Rechnung getragen werden. Wirtschaftlichen Erwägungen wird Rechnung getragen, wenn diese mit einem hohen Maß des Schutzes von Gesundheit und Sicherheit zu vereinbaren sind.
- Für die PSA muss vom Hersteller eine Risikobeurteilung durchgeführt werden, um die mit der Nutzung der PSA verbundenen Risiken zu ermitteln.
Die Tätigkeit des Nutzers muss bei der Verwendung der PSA normal möglich sein. Demnach muss die PSA ergonomischen Grundsätzen genügen.
Die Einführer und Händler müssen eine Anleitung mitliefern, die Angaben zu Lagerung, Nutzung, Reinigung, Wartung, Überprüfung und Desinfizierung enthalten muss. Zudem sind sie verpflichtet, die Konformitätserklärung zur Verfügung zu stellen. Die Baumusterprüfung, die Bestandteil der Bescheinigung der Konformität ist, darf eine Gültigkeit von 5 Jahren nicht überschreiten. Daher müssen Einführer bzw. Händler rechtzeitig eine erneute Bescheinigung einholen.
Einführer oder Händler sind verpflichtet, eine Meldung gegenüber der Behörde vorzunehmen, wenn PSA Risiken mit sich bringt, insbesondere wenn die Risiken durch fehlende Schutzfunktion der PSA entstehen (Meldepflicht).
3 Marktüberwachung von PSA
Die PSA-Verordnung führt die sog. Marktüberwachung ein. Dies betrifft den behördlichen Vollzug des PSA-Rechts. Dabei wird zwischen 2 Arten von Verstößen unterschieden:
- gegen formelle Anforderungen an PSA,
- gegen sicherheitsrelevante Anforderungen an PSA.
Bei Verstößen gegen die Anforderungen können Marktüberwachungsbehörden zunächst von den Einführern oder Händlern verlangen, die PSA entsprechend nachzubessern. Sollte dies nicht erfolgen, können die Behörden die Bereitstellung der PSA auf dem Markt beschränken bzw. unterbinden. Zudem können sie dafür Sorge tragen, dass PSA vom Markt zurückgerufe...