PSA-Kombinationen: Risiken von Wechselwirkungen

Bei vielen Tätigkeiten müssen von Beschäftigten gleichzeitig verschiedene Arten von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) getragen werden, da am Arbeitsplatz Schutz gegen mehrere Gefährdungen notwendig ist. Welche Faktoren hat der Arbeitgeber zu berücksichtigen, um im Rahmen einer PSA-Kombination seinen Beschäftigten optimalen Schutz zu bieten? Welche Faktoren müssen bei einer Kompatibilitätsprüfung beachtet werden?

Besonders kompliziert kann die Auswahl der richtigen PSA für einen Arbeitgeber dann werden, wenn er für seine Beschäftigten verschiedene Arten von PSA kombinieren muss. Die richtige Kombination unterschiedlicher PSA wird dabei als Kompatibilität bezeichnet.

Gefährdungsmix

Warum muss aber bei vielen Tätigkeiten gleichzeitig verschiedene PSA getragen und miteinander kombiniert werden? Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Beschäftigter gegen mehrere Gefährdungen im Arbeitsumfeld geschützt werden muss. Handwerker tragen beispielsweise bei vielen Tätigkeiten gleichzeitig Sicherheitsbrille, Schutzschuhe und Gehörschutz.

Ein weiteres Beispiel: die Schutzkleidung von Rettungskräften der Feuerwehr für den Wasserrettungseinsatz. Bei diesem Einsatz muss eine besonders effektiv isolierende Schutzkleidung gegen die kalten Wassertemperaturen mit einer Schutzkleidung gegen Sonneneinstrahlung und relativ hohe Lufttemperaturen sowie einer PSA gegen Ertrinken kombiniert werden. Die einzelnen Bestandteile der PSA-Kombination, in diesem Fall also Rettungsweste, Wetterschutzkleidung und Kälteschutzanzug, müssen daher optimal zusammengestellt werden, damit die Rettungskraft beim Einsatz nicht selbst zu Schaden kommt.

Wechselwirkungen beachten

Die Herausforderung bei der Kombination verschiedener PSA liegt aber nicht nur daran, dass sie so kombiniert werden muss, dass sie die Beschäftigten gegen alle in der Gefährdungsbeurteilung festgestellten Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz bzw. der vorgesehenen Tätigkeit schützen kann. Ein weiterer Faktor muss beachtet werden. Durch das gleichzeitige Tragen verschiedener PSA darf die Schutzwirkung der Einzelteile beziehungsweise der Gesamtschutz nicht beeinträchtigt werden oder gar eine neue Gefährdung für den Träger entstehen.

Der Arbeitgeber muss deshalb sicherstellen, dass die PSA so kombiniert ist, dass zusätzliche Gefährdungen und Risiken ausgeschlossen werden können. Besteht beispielsweise bei der Kombination von Chemikalienschutzhandschuh und Chemikalienschutzkleidung zwischen Handschuhen und Schutzkleidung keine feste Verbindung, so ist die Haut an diesen Stellen völlig ungeschützt.

Arbeitgeber nicht immer hauptverantwortlich

Der Arbeitgeber trägt für die richtige PSA-Kombination und -kompatibilität in den meisten Fällen die Hauptverantwortung. Eine Ausnahme hiervon gibt es nur, wenn dieser von einem Hersteller ein PSA-Set für eine bestimmte Tätigkeit bestellt. Für die Kompatibilität der einzelnen PSA-Teile dieses Sets ist dann der Hersteller, der hierfür auch eine Kompatibilitätsprüfung durchgeführt haben muss, verantwortlich.

Das entbindet den Arbeitgeber und Käufer des Sets aber nicht von seiner Verantwortung der Durchführung einer eigenen Gefährdungsbeurteilung, denn der Hersteller kennt normalerweise nicht die genauen Einsatzbedingungen seines Produktes im Betrieb. Deshalb kann er auch grundsätzlich keine Gefährdungsbeurteilung für sein PSA-Set durchführen.

Kompatibilitätsprüfung

Wie kann ein Unternehmen sicher sein, dass die PSA für eine bestimmte Tätigkeit seiner Beschäftigten richtig kombiniert ist, also die einzelnen Teile miteinander kompatibel sind? Hierzu muss es eine Kompatibilitätsprüfung durchführen. Kompatibilität umfasst neben Ausschluss der oben erwähnten (negativen) Wechselwirkungen auf die Schutzfunktion natürlich auch die Wirkung einer PSA auf den Träger. Dabei sind als Beurteilungsaspekte u. a. die Bewegungsfreiheit, die Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit oder auch der Komfort der PSA zu berücksichtigen.

Bei der Kompatibilitätsprüfung müssen daher mindestens folgende Prüfaspekte berücksichtigt werden:

  • An- und Ablegen der PSA: Bewertung von Geschwindigkeit und Handhabung.
  • Anpassung an verschiedene Körperformen und -größen.
  • Subjektive Beurteilung des Tragekomforts.
  • Ermittlung des Gewichtes der PSA.
  • Beurteilung der Kompatibilität mit anderen notwendigen Elementen der PSA hinsichtlich negativer Wechselwirkung.
  • Beurteilung der kombinierten Anwendung von PSA mit nicht schützender persönlicher Ausrüstung.
  • Prüfung der umfassenden Schutzwirkung in verschiedenen Arbeitspositionen.
  • Abschließende Betrachtung, ob alle denkbaren Tätigkeiten des Arbeitsalltags mit der ausgewählten PSA, auch in Kombination, möglich sind.