Dipl.-Inform. Jörg Schiemann
Zusammenfassung
Der Beitrag betrachtet den durch technische Neuentwicklungen recht jungen Bereich des E-Health, der Gesundheitsförderung durch digitale Technologien. Nach einer allgemeinen Begriffsdefinition wird auf die aktuelle Gesetzeslage eingegangen. Anschließend werden Anknüpfungspunkte zwischen dem E-Health-Bereich und betrieblichen Gesundheitsangeboten betrachtet. Konkrete Einsatzbeispiele und eine kritische Betrachtung der Risiken von E-Health-Angeboten runden den Überblick ab.
Die Grundlage des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die 3. Säule des BGM bilden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind in den folgenden Vorschriften verankert:
Arbeitgeber müssen u. a. folgende Pflichten erfüllen:
- Sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen (z. B. § 4 BetrSichV),
- Beschäftigte zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen (z. B. § 12 ArbSchG),
- Gefährdungen beurteilen (z. B. § 5 ArbSchG) und
- Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (z. B. § 11 ArbSchG).
1 Einordnung
Unter Digital Health ist die Nutzung digitaler Technologien für alle Aspekte der Gesundheit zu verstehen.
Betrachtet man die beiden wesentlichen Begriffe digitale Technologien und Gesundheit, um die sich alles dreht, genauer, so wird die große Bandbreite der hierunter fallenden Anwendungen und Lösungen klar.
Digitale Technologien umfassen Hard- und Software
Als digitale Technologien werden i. Allg. Informations- und Kommunikationstechnologien in Form von Hard- und Software bezeichnet. Dazu gehören z. B. "Telemedizin, webbasierte Diagnosen, E-Mail, Mobiltelefonie, SMS, tragbare Geräte und Sensoren zur Fernüberwachung".
Neben der Nutzung dieser digitalen Technologien ist insbesondere die Entwicklung vernetzter Systeme, um den Einsatz der Technologien zu verbessern, ein wesentlicher Bestandteil von Digital-Health-Aktivitäten.
Ziel des Einsatzes digitaler Technologien im Gesundheitsbereich
Digitale Technologien können "für alle Aspekte der Gesundheit" eingesetzt werden.
Dies umfasst aus Patientensicht insbesondere
- die Unterstützung von Gesundheit, Wohlbefinden und Gesundheitsfürsorge,
- die Hilfe beim Umgang mit Gesundheitsrisiken und Krankheiten sowie
- die Bewältigung von Gesundheitsproblemen.
Aus Sicht der Beschäftigten im Gesundheitssektor gehören digitale Technologien
- zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten,
- zur Überwachung von Patienten sowie
- zur Rehabilitation oder Langzeitpflege in den Bereich Digital Health.
Wesentliches Ziel ist die Effizienzsteigerung in der Gesundheitsversorgung.
Auch die Entwicklung und der Einsatz von individualisierten Arzneimitteln, um so einen wirksamen Einsatz, zugeschnitten auf den einzelnen Patienten zu erreichen, ist ein wesentliches Ziel von Digital Health.
2 Gesetzliche Grundlagen
2.1 E-Health-Gesetz
Ziel des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), das am 1.1.2016 in Kraft trat, ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für die Patienten zu ermöglichen. Zu diesen Anwendungen gehören ein modernes Versicherten-Stammdatenmanagement, Notfalldaten, ein elektronischer Arztbrief und der einheitliche Medikationsplan.
Im Gesetz wird dafür die sog. Telematikinfrastruktur als maßgebliche und sichere Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen definiert. Sie verbindet Praxen und Krankenhäuser und ermöglicht den Versicherten, ihren Ärzten wichtige Gesundheitsdaten zeitnah und sicher zur Verfügung zu stellen.
Dabei hat der Versicherte die Hoheit über die Daten. Er entscheidet, welche medizinischen Daten gespeichert werden und welche Informationen er an seine verschiedenen Ärzte weitergibt.
Weiterer wesentlicher Punkt im E-Health-Gesetz ist die Förderung telemedizinischer Leistungen, zu denen insbesondere die Online-Videosprechstunde gehört.
2.2 Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Im Digitale-Versorgung-Gesetz ist u. a. die Möglichkeit verankert, dass Ärzte ihren Patienten Gesundheits-Apps auf Rezepten oder über Verordnungen verschreiben. So können die anfallenden Kosten durch die Krankenversicherungen übernommen werden.
Voraussetzung für eine verschreibungsfähige App ist die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zugelassene Apps führt das BfArM auf einer eigenen Webseite auf.
3 Digitale Anwendungen im BGM
Digital-Health-Technologien können im BGM genutzt werden, um Maßnahmen zu planen, zu organisieren, bereitzustellen und ihre Nutzung bzw. Wirksamkeit zu beobachten. Dazu kann eine Bandbreite an Anwendungen, wie beispielsweise digitale Plattformen, Gesundheits-Apps und Sensoren oder auch smarte Geräte zur Ermittlu...