Der Eigenkontrollbericht muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Abwassermenge und Konzentration der im Erlaubnisbescheid begrenzten Parameter, jeweils in den arithmetischen Mittelwerten, den Minimum- und den Maximumwerten,
  • Frachten und Produktionskapazität, soweit in der maßgeblichen Abwasser-Verwaltungsvorschrift Frachtbegrenzungen enthalten sind,
  • eine Gegenüberstellung der Ausbaugröße (Kapazität) der Abwasserbehandlungsanlage und ihrer Belastung,
  • für abwasserabgabenpflichtige Einleitungen die Jahresschmutzwassermenge und die Jahresmengen der in den Vorfluter eingeleiteten, im Abwasserabgabengesetz genannten Stoffe, soweit diese im Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheid begrenzt sind oder gemäß § 6 AbwAG erklärt werden,
  • Reststoffanfall,
  • kurze Darstellung der wesentlichen im Bezugszeitraum durchgeführten Änderungen an der Abwasserbehandlungsanlage und in den angeschlossenen Produktionsanlagen, soweit diese Auswirkungen auf die Menge und Zusammensetzung des Abwassers haben.

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