Im Einführungsschritt Erprobung soll die Anwendung des AMS konstruktiv begleitet werden. Dies sollte entsprechend der Vorgehensweise der fortlaufenden Verbesserung erfolgen. Hier ergeben sich folgende Teilaufgaben:
- Festlegen, was bei der regelmäßigen Bewertung des AMS und dessen Leistungen zu betrachten ist – s. hierzu Tab. 2.
- Festlegen, wie die Ermittlung der Leistungen und Wirkungen erfolgen soll: Bewertung der Compliance, internes Audit und/oder Managementbewertung.
- Festlegen, wer die Ermittlung und Bewertung durchführt.
Nationaler Leitfaden für AMS (Anforderung 20) | DIN ISO 45.001:2018 (Kap. 10.3) |
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Tab. 2: Inhalte der regelmäßigen Bewertung eines AMS und dessen Leistungen
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