Überblick

Vor der Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS) – synonym wird insbesondere in der DIN ISO 45.001 von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gesprochen – sollte eine fundierte Aufnahme und Analyse der Ausgangssituation erfolgen. Die beiden zentralen Fragen einer solchen Bestandsaufnahme sind: 1. Wo stehen wir (das Unternehmen) hinsichtlich des arbeitsschutzrelevanten Wissens und der Kompetenzen der Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Organisation der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung, der arbeitsschutzbezogenen Leistungen sowie der Erfüllung interner und externer Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Compliance-Bewertung)? 2. Wo wollen wir hin bzw. was wollen wir erreichen?

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems bzw. eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wird derzeit weder vom Gesetzgeber noch von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung explizit verlangt. Aber insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert eine wirksame Organisation (Systematik) der Umsetzung der Gesetze, Vorschriften etc., eine erkennbare Wahrnehmung der Führungsverantwortung im Arbeitsschutz (v. a. die Sicherstellung der Wirksamkeit der Maßnahmen) sowie eine Nachweisbarkeit der Umsetzung. Dies entspricht weitgehend einem Arbeitsschutzmanagement, wobei der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger die Art und Weise der Realisierung den Unternehmen weitgehend überlassen. Gefordert bzw. "honoriert" wird ein AMS jedoch von immer mehr gewerblichen Kunden. Angestoßen durch ihr Qualitätsmanagement bzw. ihr Contractor Management verlangen sie von ihren Werksvertragspartnern (insbesondere den Kontraktoren) einen anerkannten Nachweis eines systematischen und wirksamen Arbeitsschutzes. Zu beachten ist auch der normative Charakter der 2018 veröffentlichten internationalen Norm DIN ISO 45:001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung".

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