1. FORMAT DER MITTEILUNG
1.1 Format der Mitteilung
Die Mitteilung der Informationen bei nach Artikel 45 benannten Stellen erfolgt in dem von der Agentur zur Verfügung gestellten Format. Das Mitteilungsformat enthält die folgenden Elemente:
1.2 Identifizierung des Gemischs, des Mitteilungspflichtigen und der Kontaktstelle
Produktidentifikator
- Vollständige(r) Handelsname(n) des Produkts (im Falle einer Gruppenmitteilung sind alle Produktidentifikatoren aufzuführen)
- Andere Namen, Synonyme
- Eindeutige(r) Rezepturidentifikator(en) (Unique Formula Identifier - UFI)
- Andere Identifikatoren (Zulassungsnummer, Produktcodes der Unternehmen)
Kontaktdaten des Mitteilungspflichtigen und der Kontaktstelle
- Name
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Kontaktinformationen für schnellen Zugriff auf zusätzliche Produktinformationen (24 Stunden/sieben Tage). Nur für verkürzte Mitteilung.
- Name
- Telefonnummer (24 Stunden täglich, sieben Tage pro Woche erreichbar)
- E-Mail-Adresse
1.3 Einstufung des Gemischs, Kennzeichnungselemente und Toxikologie
Einstufung des Gemischs und Kennzeichnungselemente
- Gefahrenklasse und -kategorie
- Gefahrenpiktogramm-Codes (Anhang V)
- Signalwort
- Gefahrenhinweis-Codes, einschließlich ergänzender Gefahrenmerkmale (Anhang III)
- Sicherheitshinweis-Codes (Anhang IV)
Toxikologische Angaben
- Beschreibung der Toxizität des Gemischs oder seiner Bestandteile (gemäß den Anforderungen in Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblatts im Einklang mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
Zusätzliche Informationen zum Gemisch
- Farbe(n)
- falls vorhanden, pH-Wert des Gemischs in der gelieferten Form oder, falls es sich um ein festes Gemisch handelt, pH-Wert einer wässrigen Flüssigkeit oder Lösung in einer bestimmten Konzentration. Die Konzentration des Prüfgemischs im Wasser wird angegeben. Falls der pH-Wert nicht vorhanden ist, so ist dies zu begründen;
- physikalische Beschaffenheit(en)
- Verpackung (Art(en) und Größe(n))
- beabsichtigte Verwendung (Produktkategorie)
- Verwendungen (Verbraucher, gewerblich, industriell)
1.4 Informationen zu den Gemisch-Bestandteilen und den Gruppen austauschbarer Bestandteile
Identifizierung von Gemisch-Bestandteilen
- Chemische Bezeichnung/Handelsname der Bestandteile
- CAS-Nummer (falls zutreffend)
- EG-Nummer (falls zutreffend)
- UFI (falls zutreffend)
Name der Gruppe austauschbarer Bestandteile (falls zutreffend)
Konzentration und Konzentrationsbereiche der Gemisch-Bestandteile
- Genaue Konzentration oder Konzentrationsbereich
Einstufung der Gemisch-Bestandteile
- Gefahreneinstufung (falls zutreffend)
- Zusätzliche Identifikatoren (falls zutreffend und falls relevant für gesundheitliche Notversorgung)
Liste gemäß Teil B Abschnitt 3.1 Unterabsatz 5 (falls zutreffend)