Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, "dass sich Beschäftigte nicht im Gefahrenbereich selbstfahrender Arbeitsmittel aufhalten. Ist die Anwesenheit aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, um Gefährdungen der Beschäftigten so gering wie möglich zu halten" (Anhang 1 Nr. 1.6 BetrSichV).
U. a. ist zu prüfen, ob Rückwärtsfahren vermieden werden kann, z. B. durch Verlegen von Anfahrtstrecken, Entfernen von Pollern, Einrichten von leicht zugänglichen Behälterstandplätzen für Abfälle, Berücksichtigen von ausreichenden Rangier- und Wendeflächen bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten oder beim Einrichten von Baustellen.
Mögliche technische Maßnahmen sind z. B. Fahrerassistenzsysteme wie Kamera-Monitor-Systeme (KMS) mit Rückfahr- und Seitenkamera, Ultraschall-, Radar-, Infrarot- oder Lasersysteme. Sie unterstützen u. a. beim Abstandhalten, Einparken oder Spurhalten. KMS und Sensorsysteme können auch kombiniert werden.
Prämie möglich
Die BG Bau belohnt Betriebe, die sich über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus für den Arbeitsschutz engagieren. Es kann sich für Betriebe also lohnen, z. B. wegen eines Zuschusses für eine Rückfahrkamera für Baumaschinen oder Lkws anzufragen (www.bgbau.de).
Sind derartige technische Einrichtungen nicht vorhanden oder reichen sie nicht aus, um Sicherheit und Gesundheit Beschäftigter und ggf. Dritter zu gewährleisten, dann werden organisatorische Maßnahmen erforderlich, z. B.
- der Einsatz eines Einweisers,
- betriebliche Regeln festlegen, z. B. Höchstgeschwindigkeiten,
- Aufenthaltsverbote im Gefahrenbereich, z. B. beim Be- und Entladen von Lkws.
Zu den personenbezogenen Maßnahmen gehört u. a. das Tragen von Warnkleidung, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Typische Gefährdungen und Maßnahmen auf Baustellen
Im Anhang der TRBS 2111 Teil 1 werden für einen Bagger (18 t), ein Betontransportfahrzeug, ein Zulieferfahrzeug, einen Radlader (18 t), einen Teleskopstapler sowie die Anlieferung von Asphalt mit einem Kippsattelzug
- die betrachtete Arbeitssituation,
- Gefahrenbereiche,
- mögliche Gefährdungen bzw. unfallbegünstigende Umstände dargestellt und
- die Eignung technischer, organisatorischer sowie personenbezogener Maßnahmen beurteilt.
Die ausgewählten Beispiele gelten auf Baustellen für das Rückwärtsfahren mit eingeschränkter Sicht. Beim Übertragen der dargestellen Lösungen müssen die tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Technik oder Mensch?
Technische Fahrerassistenzsysteme tragen zur Verbesserung der Sicherheit v. a. bei Rückwärtsfahrten bei, sie sind jedoch noch kein vollwertiger Ersatz für einen Einweiser. Ein Entwurf für einen Anforderungskatalog für Fahrerassistenzsysteme zur Rückwärtsfahrt wurde von der BG Verkehr und vom IFA erstellt und wird Herstellern zur Stellungnahme und Kommentierung bekanntgemacht.