Dipl.-Ing. Matthias Glawe
Zusammenfassung
Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnisse, z. B. der einschlägigen Bestimmungen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Begriffsbestimmungen für Elektrofachkräfte sind in mehreren Regelwerken hinterlegt. Dazu gehören u. a. § 2 "Begriffe" der DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"; und Nr. 2 "Begriffsbestimmungen" DGUV-R 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln". Umfangreiche fachliche Informationen enthält die DGUV-I 203-002 "Elektrofachkräfte". Der Begriff Elektrofachkraft ist im DIN VDE Normenwerk wiederholt definiert. Die ausführlichste Darlegung enthält die DIN VDE 1000-10; VDE 1000-10:2021-06.
Soll die Elektrofachkraft Aufgaben einer befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ausführen, muss sie die Anforderungsmerkmale des Abschn. 2 TRBS 1203 "Allgemeine Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen" und des Abschn. 3.1 TRBS 1203 "Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten" erfüllen.
1 Elektrofachkraft (EFK)
1.1 Qualifikation
Elektrofachkraft ist kein Ausbildungsberuf. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird i. d. R. dadurch nachgewiesen, indem elektrotechnisches Wissens im Rahmen der Berufsausbildung unabhängig von Form und Ort (Schule, Betrieb usw.) vermittelt wurde. Dies trifft insbesondere für die Aus- und Weiterbildungen in der Elektrobranche z. B. Elektroingenieur (bzw. Master oder Bachelor), -techniker, -meister oder -geselle zu. Ausbildungsbeispiele sind Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik. Die Qualifikation kann aber auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden, wobei der Nachweis zu dokumentieren ist.
Erfahrung bekommt man nur durch Praxis
Neben der fachlichen Ausbildung, werden von Elektrofachkräften auch ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verlangt. Diese erwirbt man erst während der Berufsausübung in den jeweiligen Unternehmen und/oder in speziellen Seminaren.
Eine Elektrofachkraft ist auf Grundlage dieser Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage, insbesondere elektrische Gefährdungen, aber auch mechanische, thermische u. a. Gefährdungen zu erkennen und zu beurteilen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen sowie die Arbeiten sach- und sicherheitsgerecht auszuführen.
Die Elektro-Allroundkraft gibt es nicht
Aufgrund der vielfältigen Arbeitsbereiche in der Elektrotechnik (Hoch- und Niederspannung, Gleich- und Wechselspannung, Fernmeldewesen, Energietechnik, Elektronik, Photovoltaik, usw.) gibt es keine Elektrofachkraft im Sinne einer universell einsetzbaren Allroundkraft. Die Elektrofachkraft ist durch ihre Ausbildung und Berufsausübung daher immer an ein berufliches Profil gebunden, in dem dann auch ihre erforderlichen Erfahrungen vorliegen. Der Arbeitgeber kann die Elektrofachkraft nur innerhalb dieses Profils einsetzen. Anders gesagt muss eine Elektrofachkraft die an sie gestellten Anforderungen jeweils für den konkreten elektrotechnischen Arbeitsbereich erfüllen.
Für das Prüfen von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV als befähigte Person muss die Elektrofachkraft durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Hierzu gehört nach Abschn. 3.1 TRBS 1203 u. a. eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten. Darüber hinaus muss sie ihre Kenntnisse der relevanten Regeln der Elektrotechnik regelmäßig aktualisieren.
Fachverantwortung
Jede Elektrofachkraft trägt im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eine Fachverantwortung und handelt dementsprechend eigenverantwortlich, unabhängig davon, in welcher betrieblichen Konstellation eine verantwortliche Elektrofachkraft vorhanden ist.
Aktualisierung der Kenntnisse
Elektrofachkräfte müssen ihre erworbenen Kenntnisse regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. So fordert Abschn. 3.1 der TRBS 1203, dass die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen ihre Kenntnisse aktualisieren muss, z. B. durch Teilnahme an fachspezifischen Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch. Beides kann auch innerbetrieblich erfolgen, wenn die erforderliche Fachkunde im Unternehmen zur Verfügung steht.
Geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten als weiteres Kriterium für geeignete befähigte Personen können z. B. sein:
- Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten,
- die Prüfung elektr...