Prüfungen können Besichtigen, Messen und/oder Erproben umfassen. Prüfergebnisse müssen bewertet und dokumentiert werden. Der Umfang der Prüfungen darf je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden, soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands möglich ist. Den Umfang einer Prüfung legt der Arbeitgeber mithilfe seiner Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung des elektrotechnischen Regelwerks fest.

4.1 Besichtigen

Gemäß DIN VDE 0105-100 lässt sich durch Besichtigen z. B. feststellen, ob

  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel aufweisen,
  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel den äußeren Einflüssen am Verwendungsort standhalten und den in Errichtungsnormen enthaltenen Zusatzfestlegungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art noch entsprechen,
  • der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile elektrischer Betriebsmittel noch vorhanden ist,
  • die Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren noch den Errichtungsnormen entsprechen,
  • die Überstrom-Schutzeinrichtungen den Leiterquerschnitten entsprechend noch richtig zugeordnet sind,
  • für Betriebsmittel erforderliche Überspannungs- oder Überstrom-Schutzeinrichtungen noch vorhanden und richtig eingestellt sind,
  • verbindlich festgelegte Schaltpläne, Beschriftungen und dauerhafte Kennzeichnungen der Stromkreise, Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen noch vorhanden und zutreffend sind,
  • Einrichtungen zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung, z. B. Schutzvorrichtungen, Hilfsmittel, Sicherheitsschilder, Schottung von Leitungs- und Kabeldurchführungen vollständig und wirksam sind,
  • die Festlegungen des Herstellers eines Betriebsmittels hinsichtlich der Montage noch eingehalten sind, z. B. Abstände wärmeerzeugender Betriebsmittel zur brennbaren Umgebung,
  • ein ausreichender Potenzialausgleich sichergestellt ist,
  • alle gleichzeitig berührbaren Körper, Schutzleiteranschlüsse und alle "fremden leitfähigen Teile" noch einbezogen sind.

4.2 Messen

Zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes und zur Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen können gemäß DIN VDE 0105-100 folgende Parameter gemessen werden:

  • Schleifenwiderstand,
  • Schutzleiterwiderstand,
  • Auslöse-Fehlerstrom,
  • Ansprechwert von Isolationsüberwachungseinrichtungen,
  • Isolationswiderstand.

4.3 Erproben

Gemäß DIN VDE 0105-100 können bei wiederkehrender Prüfung folgende Aspekte erprobt werden:

  • Isolationsüberwachungsgeräte, z. B. in ungeerdeten Hilfsstromkreisen, im IT-Netz, sowie der Fl- und FU-Schutzeinrichtungen durch Betätigen der Prüftaste,
  • Wirksamkeit von Stromkreisen und Betriebsmitteln, die der Sicherheit dienen, z. B. Schutzrelais, Not-Ausschaltung, Verriegelungen,
  • Rechtsdrehfeld bei Drehstrom-Wand- und Kupplungssteckdosen,
  • Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen, z. B. Rückmeldung der Schaltstellungsanzeige an ferngesteuerten Schaltern, Meldeleuchten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge