Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Im HF-Bereich ist die Risikoanalyse weiterhin Gegenstand auch der seriösen Forschung. Es geht v. a. um die noch nicht hinreichend geklärten Gesundheitsrisiken durch HF-Felder unterhalb der Auslöseschwelle thermischer Effekte. Dabei handelt es sich um allgemeine Gesundheitsbelastungen wie Schlaf-, Konzentrations- und andere Hirnfunktionsstörungen, aber auch um Krebserkrankungen. Problematisch ist, dass es zwar einzelne Studien gibt, die solche Risiken nahelegen, aber es bisher nicht gelungen ist, schlüssige Wirkmechanismen nachzuweisen. Vermutet werden u. a. Beeinflussungen des Hormonhaushaltes oder des Hirnstoffwechsels durch HF-Felder, deren tatsächliche Auswirkungen aber nicht hinreichend belegt sind.
Daher empfiehlt z. B. das Bundesamt für Strahlenschutz ungeachtet der Tatsache, dass alle gängigen HF-Anwendungen zur Zeit die festgesetzten SAR-Grenzwerte einhalten, im Interesse einer vorbeugenden Risikoanalyse die Exposition gegenüber HF-Netzen weiter zu minimieren, in dem z. B.
- wenn möglich das Festnetz- dem Mobiltelefon vorgezogen wird,
- Empfangsgeräte nicht direkt am Ohr gehalten werden,
- nicht bei schlechtem Empfang oder im Auto ohne Außenantenne mobil telefoniert wird,
- Mobiltelefone mit der Kennzeichnung "Blauer Engel" eingesetzt werden, die deutlich geringere als die empfohlenen SAR-Werte einhalten.
Zwar lässt sich so tatsächlich relativ einfach ein geringerer Expositionsgrad gegenüber HF-Strahlung erzielen, allerdings werden solche Hinweise in der Praxis kaum umgesetzt, weil das mögliche Gesundheitsrisiko in der Bevölkerung als viel zu vage angesehen wird und der "hautnahe" Umgang mit Telekommunikationstechnik von der übergroßen Mehrzahl der Nutzer als völlig normal und unproblematisch erlebt wird.
Elektronische Implantate
Elektronische Implantate reagieren z. T. empfindlich auf elektromagnetische Felder (HF- und NF-Bereich). Das betrifft neben Herzschrittmachern auch implantierbare Defibrillatoren (ICD). I. d. R. ist das Risiko sehr gering, dass es im alltäglichen Umgang mit elektrischen Geräte und Anlagen zu Problemen kommt. Die Herstellerangaben müssen jedoch berücksichtigt werden. U. U. muss z. B. der brustnahe Gebrauch von schweren Elektrogeräten (Heckenscheren, Trennschleifer) unterbleiben.
Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz
Seit 2001 gilt als Vorschrift der Gesetzlichen Unfallversicherung die DGUV-V 15 für Arbeitsplätze, an denen elektromagnetische Felder durch andere als die alltagsüblichen Quellen erzeugt werden, z. B. an Anlagen der Metallverarbeitung (Elektrolyse- und Galvanikverfahren, bestimmte Schweißverfahren), bei Arbeiten an Funk- und Energieanlagen, bei Anlagen zum induktiven oder kapazitiven Erwärmen (z. B. Kunststoffschweißen und -kleben). Sie enthält eine Vielzahl von differenzierten Grenzwerten für Felder unterschiedlicher Ausprägung und Angaben zur Abgrenzung von Gefahren- und Arbeitsbereichen.
Seit Ende 2016 existiert als staatliche Arbeitsschutznorm für diesen Bereich die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV)". 2023 wurde diese durch ergänzende Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu Elektromagnetischen Feldern "TREMF" konkretisiert. Auf diese Weise wird die entsprechende EU-Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU in nationales Recht umgesetzt und das dort vorgegebene System von Grenzwerten übernommen, das z. B. zulässige Expositionen nach Art und Dauer der Einwirkung unterschiedlich angibt. Die so zu ermittelnden Grenzwerte für tolerable elektromagnetische Strahlungen weichen von denen nach DGUV-V 15 z. T. nach oben ab, sind also weniger streng. Die Vorschriften der DGUV sind aber weiter in Kraft, wobei grundsätzlich dem staatlichen Recht, also der EMFV, eine höhere rechtsbindende Wirkung zukommt.
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Das BfS hält seriöse und gut lesbar aufbereitete Informationsmaterialien zum Thema auf der Internetseite bereit und informiert über aktuelle Forschungsergebnisse.