Elektrosmog im Büro: Gefahren und Schutzmaßnahmen
Elektrosmog, auch E-Smog genannt, ist ein Kunstwort der Alltagssprache, kein wissenschaftlicher Fachbegriff. In ihm steckt das englische Wort „Smog“, also Luftverschmutzung.
Elektrosmog: Was ist das und woher kommt er?
Elektrosmog ist aber natürlich nicht Luftverschmutzung im eigentlichen Sinn, sondern es handelt sich um künstlich erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder. Elektrische Felder bzw. Strahlen entstehen entlang der Kabel und in den Elektrogeräten, selbst wenn kein Strom in ihnen fließt. Fließt zusätzlich noch Strom durch sie, baut sich noch ein magnetisches Feld auf.
Nur die Gesamtheit der nicht ionisierenden elektromagnetischen Felder bzw. Strahlen wurde im Kontext des Gesundheitsschutzes ursprünglich als Elektrosmog bezeichnet. Allerdings wurde der Begriff schon wenig später auch auf die wesentlich energiereichere ionisierende Strahlung, also etwa Röntgenstrahlen oder die elektromagnetischen Felder der Mobilfunknetze, ausgedehnt. Hier soll es aber in erster Linie nur um die Bürogeräte mit niederfrequenten Feldern/Strahlen gehen.
Ist Elektrosmog gesundheitsgefährdend?
Eine klare Antwort kann es schon aus rein begrifflichen Gründen (siehe auch oben) nicht geben. Denn der Begriff Elektrosmog wird im Allgemeinen einseitig abwertend eingesetzt und unterscheidet sich dadurch von dem nichtwertenden Fachbegriff „Elektromagnetische Strahlung“.
Die in Deutschland zulässigen Grenzwerte gibt die DGUV Vorschrift 15 "Elektromagnetische Felder" vor. Werden diese Werte eingehalten, so die DGUV, können gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. In der Tat haben viele Studien in den vergangenen Jahren ergeben, dass diese kritischen Grenzwerte in deutschen Büros nicht erreicht werden. Die niederfrequenten Felder, die für Büros typisch sind, haben eine Frequenz bis zu 10KHz und führen (soweit bislang nachweisbar) zu keinen gesundheitlichen Schäden.
Andererseits sind die gesetzlich verankerten Grenzwerte lediglich anhand der thermischen Wirkung der Strahlen festgelegt und orientieren sich in erster Linie an den relativ großzügigen Empfehlungen und Richtlinien der EU. Andere Länder in Europa, so zum Beispiel die Schweiz, Italien und die Niederlande, haben dagegen präventive Grenzwerte festgelegt, die auch für den Niederfrequenzbereich niedriger sind als die in Deutschland.
Ein weiteres Problem kommt in Büroräumen hinzu: Neben den niederfrequenten elektrischen Geräten mit Kabelanschluss (also den Elektrosmog auslösenden Geräten im eigentlichen Sinne) befinden sich in modernen Büros immer mehr kabellose Geräte, die mit den hochfrequenten Mobilfunknetzen verbunden sind. Bei diesen Geräten könnte die gesundheitliche Gefährdung durchaus größer sein. Eine gesundheitliche Belastung konnte aber auch für diese Geräte wissenschaftlich noch nicht einwandfrei bewiesen werden – zumindest nicht innerhalb der gültigen Grenzwerte.
Allerdings ist generell die Frage der Langzeitwirkungen von Elektrosmog, egal ob durch hochfrequente oder niederfrequente Felder verursacht, über einen Zeithorizont von mehr als fünfzehn Jahren hinaus bislang auch noch nicht wissenschaftlich untersucht worden. Studien des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) haben zumindest gezeigt, dass sich knapp zwei Prozent der deutschen Bevölkerung als elektrosensibel bezeichnen. Diese Personen führen unterschiedliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder gesteigertes Stressempfinden auf das Vorhandensein elektrischer und magnetischer Felder in ihrer Umwelt zurück.
Schutz gegen Elektrosmog am Arbeitsplatz
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Angestellten am Arbeitsplatz vor allen bekannten Gefahren zu schützen. Beim Schutz vor Elektrosmog-Strahlen jedoch, die von elektronischen Geräten verursacht werden, dürfen Arbeitgeber bisher mehr oder weniger nachlässig handeln. Die Grenzwerte in Deutschland sind zudem, siehe oben, im Vergleich zu manchen anderen europäischen Ländern relativ hoch.
Schließlich kann man zur Reduzierung von elektromagnetischen Belastungen den Strom nicht einfach abschalten, weil die meisten Geräte ständig einsatzbereit sein müssen. Gesundheitliche Belastungen durch elektrische Geräte sind zwar, wie erwähnt, noch nicht wissenschaftlich einwandfrei nachgewiesen worden. Vorsicht ist aus den oben genannten Gründen aber dennoch angebracht. Was kann der Arbeitgeber also tun, um Gefährdungen der Beschäftigten so gut es geht auszuschließen? Diese Maßnahmen sollte der Arbeitgeber umsetzen:
- Elektrische Geräte anschaffen, die möglichst schwache Felder aussenden.
- Die normalen Steckdosenleisten gegen geschirmte Steckdosenleisten austauschen. Letztere reduzieren gleichermaßen elektrische und magnetische Felder.
- Mit einer Erdung aller Metallteile um die Arbeitsplätze herum sinkt die allgemeine Belastung im Raum deutlich. Bei einer Sanierung sollte der Arbeitgeber geschirmte Kabel verlegen lassen, um die Entstehung von Feldern bereits in der Wand wirksam zu verhindern.
- Beim Kauf von elektrischen Bürogeräten auf anerkannte Gütesiegel achten, die an strahlungsarme Geräte vergeben werden – beispielsweise das Siegel „Blauer Engel“.
- Für Mitarbeiter, die aktive Körperhilfsmittel wie beispielsweise Herzschrittmacher tragen, sollte der Arbeitgeber eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen.
- Vorzugsweise Elektroleitungen und Kabel aus abgeschirmtem Material verlegen – vor allem unter dem Schreibtisch.
- Die Arbeitsplätze so einrichten, dass kein Arbeitsplatz direkt hinter einem Monitor positioniert ist. Denn Monitore strahlen vermehrt nach hinten ab.
- Die elektrischen Geräte vorzugsweise auf Holzmöbel aufstellen, denn Metall kann die Strahlung verstärken. Auch alle anderen Einrichtungsgegenstände sollten aus diesem Grund möglichst aus Holz oder Naturfasern hergestellt sein.
- Die optimale Luftfeuchtigkeit gegen Elektrosmog in Büros beträgt zwischen 40 Prozent und 60 Prozent. Dadurch werden elektrostatische Aufladungen deutlich verringert.
- Drucker und Kopierer in einem separaten Raum aufstellen.
Schutz vor hochfrequenter Strahlung im Büro
Die oben genannten Schutzmaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf den durch elektrische Bürogeräte ausgelösten Elektrosmog. Für die Dämpfung hochfrequenter Strahlung, wie sie beispielsweise durch Funknetze ausgelöst wird, gibt es darüber hinaus weitere Schutzmaßnahmen. Unter anderem eine Reihe spezifischer Bauprodukte: Von Wandbildnern über Trockenbaulösungen bis hin zu abschirmenden Oberflächenmaterialien.
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