Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Geschlossene Pforten werden meist über eine Lüftungs- bzw. Klimaanlage versorgt. Dabei muss stets berücksichtigt werden, dass solche Anlagen nur mit definierten Raummodellen gut arbeiten können. Das heißt in diesem Fall, dass i. d. R. nur bei geschlossener Tür ein befriedigendes Raumklima gehalten werden kann – ein Umstand, der oft gerade den Beschäftigten nicht ausreichend bewusst ist. Steht die Tür offen, reicht die Leistungsfähigkeit der Lüftungs- oder Klimaanlage nicht aus oder es entstehen Kurzschlussluftströme, sodass nicht mehr die gesamte Fläche be- bzw. entlüftet wird.
Entstehen auch bei ordnungsgemäß arbeitenden Anlagen Probleme mit Aufheizung, ist meist starke Sonneneinstrahlung oder aber Abwärme technischer Geräte die Ursache – letztlich eine Frage der Auslegung der Lüftungs- bzw. Klimaanlage. Im ersten Fall hilft natürlich auch außen liegender Sonnenschutz, der die Aufheizung der Fassade vermindert. Die verbreiteten Lösungen wie Horizontallamellen oder Rollos kommen allerdings dann nicht infrage, wenn der Gebäudevorplatz von der Pforte aus einsehbar bleiben muss. Außerdem sprechen manchmal optisch-ästhetische Gesichtspunkte dagegen. Vorteilhaft sind in solchen Fällen Vordächer oder Dachüberstände, die allerdings bei tief stehender Sonne keinen Lichtschutz bieten.
Ein weiteres typisches Klimaproblem in geschlossenen Pforten sind Zuglufterscheinungen. Diese entstehen z. T. durch den Betrieb der raumlufttechnischen Anlagen. Wie immer bei Lüftungs- und Klimaanlagen kommt es letztlich auf Sorgfalt und Erfahrung bei Planung und Ausführung an, damit die Anlage in allen Betriebzuständen möglichst angenehme Klimabedingungen schafft. Gerade bei fest eingebauten Arbeitsplätzen ist allerdings die Frage der Luftzu- und -abführung sowie der Temperatursteuerung besonders sensibel, weil die Beschäftigten u. U. lange still an einem vorgegebenen Platz sitzen und nicht, wie es in einem Büro meist möglich ist, in einen anderen Bereich des Raumes umziehen können.
Ein spezifisches Problem an geschlossenen Pforten ist störender Luftzug an Durchreichen oder Sprechöffnungen. Luftzug tritt auch an großen und aufwändig mit Schleusen und Zwischentüren gestalteten Eingangsbereichen auf, wenn die Durchreichen offen oder auch nur nicht ganz dicht sind und keine anderen Druckentlastungen aus diesem Bereich möglich sind. Entsteht beim Öffnen der Eingangstür – abhängig von den Windverhältnissen – ein Überdruck im Eingangsbereich, baut er sich über die Durchreiche in die Pforte hinein ab. Durch den geringen Querschnitt der Durchreiche können dann erhebliche Luftgeschwindigkeiten entstehen. Derselbe Effekt tritt auf, wenn die Lüftungsanlage zu viel Abluft aus dem Pfortenbereich abzieht.
Das Personal sitzt am Pfortenarbeitsplatz i. d. R. frontal und nahe vor der Durchreiche. Daher handelt es sich dabei nicht – wie oft unterstellt – um eine Lappalie oder schlicht Anstellerei, sondern tatsächlich um eine Belastung, die zu Gesundheitsstörungen wie Bindehautentzündungen führen kann. Dieses Problem kann vermieden werden, indem z. B. offene Durchreichen nur in einem Teil des Eingangs angesiedelt werden, der soweit innen liegt, dass es durch die Eingangstür zu keinen Druckschwankungen kommt. Natürlich kann die Durchreiche auch ganz dicht gestaltet werden, wobei dann aber die Gegensprechanlage sehr zuverlässig sein muss (s. Abschn. 4.2).