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(1) Der Prozess der Beschaffung sicherer und geeigneter Arbeitsmittel lässt sich in fünf Teilschritte einteilen:
1. |
Ermitteln des Bedarfs und Festlegen der Anforderungen |
2. |
Auswahl des Arbeitsmittels und des Auftragnehmers |
4. |
Lieferung des Arbeitsmittels und ggf. Montage des Arbeitsmittels |
5. |
Zur Verfügung stellen des Arbeitsmittels zur Verwendung |
Eine Übersichtsdarstellung des Beschaffungsprozesses enthält Abbildung 1.
Abb. 1 Übersichtsdarstellung des Beschaffungsprozesses
4.1 Teilschritt 1: Bedarf ermitteln und Anforderungen festlegen
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Der Teilschritt 1 lässt sich in folgende Unterschritte gliedern (vgl. Abbildung 2):
4.1.1 Beteiligte festlegen
Im ersten Schritt wird festgelegt, wer bei der Beschaffung beteiligt wird (z. B. Personen mit besonderem Fachwissen, Beschäftigte, die das Arbeitsmittel verwenden). Die Regelungen zur Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und des Betriebsrates sind im Beschaffungsprozess zu beachten. Kriterien für die Auswahl des zu beteiligenden Personenkreises sind z. B.:
1. |
Komplexität des Arbeitsmittels, |
2. |
Bedeutung des Arbeitsmittels für die Produktion, (Integration des Arbeitsmittels in die betriebliche Infrastruktur), |
3. |
Bedeutung der Beschaffung für den Arbeitsschutz, |
4. |
Art und Häufigkeit der Verwendung, |
5. |
Art und Umfang der auftretenden Gefährdungen, |
6. |
Häufigkeit der Beschaffung, |
7. |
Ablauf des Beschaffungsvorganges. |
4.1.2 Informationsrecherche und -ermittlung durch den Arbeitgeber
Der Umfang der Informationsrecherche und -ermittlung durch den Arbeitgeber richtet sich danach, in welcher Tiefe die nachfolgenden Punkte abhängig von der Komplexität des zu beschaffenden Arbeitsmittels und dessen Verwendung zu ermitteln sind.
1. |
Ermitteln und Festlegen der Arbeitsaufgaben Um die notwendigen Informationen zur Festlegung der Anforderungen an ein zu beschaffendes Arbeitsmittel einholen zu können, empfiehlt sich, möglichst genau festzulegen bzw. zu beschreiben, welche Arbeitsaufgaben mit dem Arbeitsmittel durchgeführt werden sollen und an welchen Orten und Arbeitsplätzen es zum Einsatz kommt. |
2. |
Ermitteln der Umgebungsbedingungen Die Umgebungsbedingungen am Arbeitsplatz (z. B. Baustelle, wechselnde Einsatzorte, eingeschränkter Bewegungsraum, Spritzwasser, korrosive Umgebung, Vibrationen, Zugangsmöglichkeiten, Temperatur, Lärm, Transportbedarf, Wetterbedingungen, Naturereignisse) müssen ermittelt und festgelegt werden. Dazu gehört auch die Ermittlung, wie die Umgebungsbedingungen durch das Arbeitsmittel selbst beeinflusst werden (z. B. Staub, Lärm, Hitze, explosionsfähige Atmosphäre,) und welche möglichen Wechselwirkungen zu erwarten sind. |
3. |
Aufstellungsbedingungen und Anforderungen Erforderlichenfalls sind Aufstellungsbedingungen (z. B. auch Platzbedarf für Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten) und Anforderungen für stationär betriebene Arbeitsmittel oder Produktionsanlagen z. B. auch hinsichtlich Erdbebengebiet, Überschwemmungsgebiet zu klären. Unter Umständen müssen z. B. Bau- oder Stahlbauarbeiten für Fundamente, Untergründe, Einbaugerüste sowie Zugänge für die Anlieferung vorgesehen werden. |
4. |
Ggf. erforderliche Anschlüsse und Infrastruktur zur Stromversorgung und Versorgung mit Hilfsmedien/Medien (z. B. Wasser/Kühlwasser, Dampf, Druckluft, Stickstoff/Inertgas, Brenngas). |
5. |
Prozessbedingungen (z. B. bei verfahrenstechnischen Anlagen) Es ist zu ermitteln, welche Betriebs- und Verfahrensparameter auch an den Schnittstellen zu vorhandenen Arbeitsmitteln zu berücksichtigen sind. |
6. |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen z. B. ergonomische Anforderungen, Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel (siehe dazu TRBS 1151), Zugänge, Sicherheitsabstände, Vorgehen bei Störungsbeseitigung, Brandschutzkonzept, Explosionsschutzkonzept, Schutzmaßnahmen gegen Fehlbedienung sowie unbefugte Benutzung bzw. gegen unbefugte Eingriffe (vgl. Schutzkonzept TRBS 1111 sowie EmpfBS 1115 "Cyber Security"). |
7. |
Verfügbare und erforderliche Kompetenz/Qualifikation der eigenen Beschäftigten und ggf. von involvierten Beschäftigten anderer Arbeitgeber, personelle Ressourcen. Für die Tätigkeiten können bei bestimmten Arbeitsmitteln zusätzliche Qualifikationen/Einweisungen der Beschäftigten erforderlich sein, z. B. für die beauftragte Person nach § 12 Absatz 3 BetrSichV. Diese Kompetenzen sowie die personellen Ressourcen müssen rechtzeitig ermittelt und die diesbezüglichen notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen müssen spätestens zur Inbetriebnahme abgeschlossen sein. |
8. |
Instandhaltungsanforderungen (z. B. mit Auswirkung auf Prüffristen, Wartungsintervalle, erforderliche Hilfsmittel und Transport von Werkzeugen und Teilen) Für die Instandhaltung von Arbeitsmitteln können bestimmte zusätzliche technische Einrichtungen notwendig sein (Zugänge, Hebehilfsmittel, Absperreinrichtungen etc.). Die Realisierung dieser Maßnahmen muss im Zuge der Planung mit betrachtet werden. |
9. |
Umfang von Lieferungen, Teillieferungen und -aufträgen (auch Planungsdienstleistungen, Fertigung, Montage, erforderliche Bauarbeiten) Bei Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber für die Verwendung in sei... |