Die REACH-Verordnung (Anhang XVII) legt für einzelne Stoffe DNEL (Derived No-Effect Level) für die Exposition von Beschäftigten bei Aufnahme über die Haut fest z. B. für N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP).

Derzeit stehen keine validierten Verfahren zum Nachweis der Einhaltung dermaler DNEL zur Verfügung. Über Biomonitoring kann die Aufnahme in den Körper summiert über alle Aufnahmewege nachvollzogen werden (oral und dermal und inhalativ). Die dermale Aufnahme kann durch Biomonitoring nicht isoliert überwacht werden. Sind in der TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)" festgelegt, so können diese im Rahmen von Biomonitoring nach Einwilligung des/der Beschäftigten überwacht werden.

Sind die Anforderungen der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" eingehalten und ist dadurch die dermale Exposition z. B. durch das Tragen von Schutzhandschuhen wirksam ausgeschlossen, kann von einer Einhaltung der dermalen DNEL nach Anhang XVII REACH-Verordnung ausgegangen werden.

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