In diesem Beitrag werden die grundlegenden Begriffe und das allgemeine Vorgehen bei der Einführung eines Energiemanagementsystems erläutert. Ausgehend von den wesentlichen gesetzlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen wird zunächst auf die Motivation für die Einführung eines Energiemanagements eingegangen. Die Einführung ist i. d. R. auch mit einer Energiekostenreduktion verbunden, was in jedem Unternehmen willkommen ist. Nach Klärung der Begrifflichkeit werden die einzelnen Arbeitsschritte zur Einführung des Energiemanagements erläutert. Am Ende einer erfolgreichen Umsetzung verfügt das Unternehmen über eine verbesserte Transparenz im Hinblick auf sämtliche betrieblichen Energieprozesse sowie über ein Instrumentarium zur fortlaufenden Verbesserung seiner energiebezogenen Leistungen.
- Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
- DIN EN ISO 50001 "Energiemanagementsysteme"
- § 5 und § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 3 Abs. 1 Klimaschutzgesetz
- § 8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
- Empfehlung 2003/361/EG der Kommission: Definition der KMU Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36)
- DIN EN 16247-1:2021-05 – Entwurfsfassung: Anforderungen an die gemeinsame Methodik und die Ergebnisse für Energieaudits
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