Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

 

1.

entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 Buchstabe b ein Etikett oder ein Datenblatt nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

 

2.

entgegen § 4 Absatz 2 Satz 2 ein elektronisches Etikett oder ein elektronisches Datenblatt nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

 

3.

entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 ein Datenblatt nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig in eine Produktbroschüre aufnimmt,

 

4.

entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 ein Datenblatt nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

 

5.

entgegen § 4 Absatz 4 Satz 1 ein Etikett nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anbringt,

 

6.

entgegen § 4 Absatz 4 Satz 2 ein Etikett verdeckt,

 

7.

entgegen § 4 Absatz 5 Nummer 1 eine Lampe ausstellt,

8.[1]

 

8.

entgegen § 4 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe a nicht sicherstellt, dass die Originalverpackung enthalten ist,

 

8.[2] [Bis 03.03.2021: 9.]

entgegen § 4 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe b nicht sicherstellt, dass die dort genannten Informationen ausgewiesen werden,

 

9.[3] [Bis 03.03.2021: 10.]

entgegen § 4 Absatz 6 ein Datenblatt nicht oder nicht richtig bereithält,

 

10.[4] [Bis 03.03.2021: 11.]

entgegen § 4a Satz 3 oder § 4b Absatz 2 nicht sicherstellt, dass ein Etikett zur Verfügung steht,

 

11.[5] [Bis 03.03.2021: 12.]

entgegen § 4b Absatz 1 Nummer 1 bis 4, Nummer 6, 7 oder 8 ein Etikett nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig mitliefert,

 

12.[6] [Bis 03.03.2021: 13.]

entgegen § 5 Absatz 1 einem Interessenten eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt,

 

13.[7] [Bis 03.03.2021: 14.]

entgegen § 5 Absatz 2 Satz 2 ein elektronisches Etikett oder ein elektronisches Datenblatt nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig darstellt,

 

14.[8] [Bis 03.03.2021: 15.]

entgegen § 6 Absatz 3 eine technische Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

 

15.[9] [Bis 03.03.2021: 16.]

entgegen § 6a Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein dort genannter Hinweis gegeben wird,

 

16.[10] [Bis 03.03.2021: 17.]

entgegen § 6b Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Information zur Verfügung gestellt oder ein dort genannter Hinweis gegeben wird, oder

 

17.[11] [Bis 03.03.2021: 18.]

entgegen § 7 Satz 1 eine dort genannte Bezeichnung verwendet.

[1] Nr. 8 aufgehoben durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Anzuwenden bis 03.03.2021.
[2] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.
[3] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.
[4] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.
[5] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.
[6] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.
[7] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.
[8] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.
[9] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.
[10] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.
[11] Geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 04.03.2021.

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