Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss festgestellt werden,

  • welche Stoffe und Zubereitungen in welcher Konzentration im Behälter, Silo oder engen Raum enthalten sind oder im Verlauf der Arbeiten auftreten können und
  • ob Sauerstoffmangel auftreten kann.

Wenn das Auftreten von gefährlichen Stoffen nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ist zu prüfen, ob die Atmosphäre im engen Raum ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht (Freimessen). Je nach auftretendem Stoff muss ein geeignetes Messverfahren ausgewählt werden. Wenn nicht auszuschließen ist, dass während der Arbeiten gefährliche Stoffkonzentrationen auftreten können, sind kontinuierliche Messverfahren zu verwenden (direktanzeigende Messgeräte). Zu beachten ist dabei, dass gegenüber Begleitstoffen keine Querempfindlichkeiten bestehen, die dazu führen, dass der Messwert zu niedrig angezeigt wird. Auch die Genauigkeit der Prüfröhrchen ist zu berücksichtigen.

Gasmessgeräte müssen regelmäßig kontrolliert und ggf. kalibriert werden. Dabei ist die Eichsubstanz passend zu wählen bzw. die Werte eines tatsächlich gemessenen Stoffes sind in Abhängigkeit der Eichsubstanz anzupassen. Entsprechende Informationen liefern die Hersteller der Messgeräte.

Der Unternehmer darf mit dem Freimessen nur Personen beauftragen, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

 
Achtung

Sauerstoffkonzentration

Wenn beim Freimessen eine Sauerstoffkonzentration unter 20,9 Vol.-% festgestellt wird, ist die Ursache hierfür zu ermitteln. Es kann eine Gefahr vorliegen, da der Sauerstoff durch einen Gefahrstoff verdrängt werden könnte. Dabei wären der Arbeitsplatzgrenzwert des Gefahrstoffes oder die untere Explosionsgrenze i. d. R. deutlich überschritten.

Als Faustformel gilt: 5 Vol.-% Fremdgase reduzieren den Sauerstoffgehalt um 1 Vol.-%, wobei 1 Vol.-% einer Konzentration von 10.000 ppm entspricht. Demnach ist bei einer gefahrstoffbelasteten Umgebungsatmosphäre bei einem geringfügig reduzierten Sauerstoffgehalt zumeist eine Grenzwertüberschreitung des Gefahrstoffs gegeben.

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