4.1 Gefahren
Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdung sind in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit sowie in sonstigen engen Räumen mit leitfähiger Umgebung zu ergreifen. In diesen Bereichen besteht eine hohe elektrische Gefährdung, da im Fehlerfall durch die leitfähige Umgebung und den möglichen direkten Kontakt von Personen mit den leitenden Teilen die Wahrscheinlichkeit und Stärke eines elektrischen Schlages deutlich erhöht ist.
4.2 Schutzmaßnahmen
In leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit dürfen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur unter Anwendung einer der folgenden Schutzmaßnahmen betrieben werden:
- Schutz durch Kleinspannung SELV (safety extra low voltage), jedoch unabhängig von der Nennspannung mindestens Schutzart IP2X, d. h. isolieren oder fingersicher abdecken. Es dürfen nur Betriebsmittel der Schutzklasse III verwendet werden. Bei Verwendung von Schutzkleinspannung wird keine gefährliche Spannung genutzt. Der Transformator zur Erzeugung der Schutzkleinspannung muss außerhalb des leitfähigen Bereichs aufgestellt sein. Geräte zum Anschluss an Schutzkleinspannung haben besondere Steckvorrichtungen, die nicht mit einem Schutzkontakt versehen sind. Schutzkleinspannung mit einem entsprechenden Transformator wird z. B. auch beim Betrieb von Modelleisenbahnen verwendet.
- Schutztrennung. Durch einen Trenntrafo wird der Stromkreis des Betriebsmittels vom speisenden Netz getrennt. An jedem Trenntrafo darf nur ein Betriebsmittel mit höchstens 16A Nennstrom angeschlossen werden. Die Stromquelle muss außerhalb des leitfähigen Bereiches aufgestellt werden.
Ist die Aufstellung der Stromquellen außerhalb des leitfähigen Bereiches nicht möglich (z. B. bei sehr langen Rohrleitungen oder Kanälen) darf im Einzelfall die Stromquelle innerhalb des leitfähigen Bereiches mit begrenzter Bewegungsfreiheit aufgestellt werden, wenn
- die Zuleitung geschützt verlegt wird,
- vom Typ HO7RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart ist und
- diese über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD – residual current protective device – ohne Hilfsspannungsquelle) mit Bemessungsdifferenzstrom IAN ≤ 30 mA betrieben wird.
Handleuchten dürfen nur mit Kleinspannung SELV betrieben werden.
Bei der Auswahl von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln sollten möglichst nur solche der Schutzklasse II verwendet werden. Ortsveränderliche Transformatoren müssen der Schutzklasse II entsprechen.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel dürfen nur unter Verwendung einer der folgenden Schutzmaßnahmen betrieben werden:
- Kleinspannung SELV (Schutzart mindestens IP 2X unabhängig von der Netzspannung, d. h. isolieren oder fingersicher abdecken),
- Schutztrennung,
- Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung (Bei Verwendung von Betriebsmitteln der Schutzklasse I sind deren Körper mit einem örtlichen zusätzlichen Potenzialausgleich zu versehen. Für die automatische Abschaltung sind RCDs mit oder ohne Hilfsspannungsquelle und einem Bemessungsdifferenzstrom IAN ≤ 30 mA zu verwenden).
Die Maßnahmen sind nach DIN VDE 0100 durchzuführen.
In sonstigen engen Räumen mit leitfähiger Umgebung dürfen neben den ortsveränderlichen Betriebsmitteln mit den oben beschriebenen Schutzmaßnahmen auch ortsveränderliche Betriebsmittel mit folgenden Schutzmaßnahmen betrieben werden:
- Kleinspannung SELV (Schutzart mindestens IP 2X unabhängig von der Netzspannung, d. h. isolieren oder fingersicher abdecken),
- Schutztrennung mit einem oder mehreren Betriebsmitteln,
- Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD ohne Hilfsspannungsquelle) IAN ≤ 30 mA.
Schweißstromquellen für den Einsatz unter erhöhter elektrischer Gefährdung müssen mit dem Zeichen S gekennzeichnet sein. Geeignete Schweißstromquellen müssen außerhalb der engen Räume aufgestellt werden. Außerdem sind beim Schweißen isolierende Unterlagen zum Schutz gegen eine Berührung des Körpers mit leitfähigen Bauteilen zu verwenden.
Ortsveränderliche Trenntransformatoren müssen schutzisoliert sein.
Elektrisches Betriebsmittel |
Leitfähiger Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit |
Sonstige Räume und Bereiche mit leitfähiger Umgebung |
ortsfest |
Kleinspannung (nach Abschn. 411.1 DIN VDE 0100 Teil 410), Schutzart mindestens IP 2X |
Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100 Teil 410, zusätzlicher Schutz nach Abschn. 412.5 DIN VDE 0100 Teil 410 empfohlen, Steckdosen mit Nennstrom bis 16 A nur über Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit Nennfehlerstrom IΔN ≤ 30 mA betreiben oder IT-Netz mit Isolationsüberwachung |
Schutztrennung (nach Abschn. 413.5.1 oder 413.5.3 DIN VDE 0100 Teil 410) |
Schutz nach Abschaltung (nach Abschn. 413.1 DIN VDE 0100 Teil 410), wobei die Körper der Betriebsmittel der Schutzklasse I mit einem örtlichen zusätzlichen Potenzialausgleich zu versehen sind. Automatische Abschaltung durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit Nennfehlerstrom IΔN ≤ 30 mA |
ortsveränderlich |
Kleinspannung (nach Abschn. 411.1 DIN VDE 0100 Teil 410), Schutzart mindestens IP 2X, Schutzklasse III |
Kleinspannung (nach Ab... |