(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2782 - 2783)
Die Lehrgänge sollen Kenntnisse insbesondere über folgende Bereiche vermitteln:
1. |
das Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere
|
2. |
die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen, |
3. |
die weiteren abfallrechtlichen Gesetze, insbesondere
|
4. |
das Recht der Abfallverbringung, |
5. |
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen, |
6. |
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen, |
7. |
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen, |
8. |
das für die Abfallwirtschaft einschlägige kommunale Satzungsrecht, |
10. |
das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen, insbesondere zum
|
11. |
Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen, |
12. |
schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung, |
13. |
die Vorschriften der betrieblichen Haftung, |
14. |
die Vorschriften des Arbeitsschutzes, |
15. |
die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen sowie |
16. |
die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen