Die Lehrgänge sollen Kenntnisse vermitteln, die für die Erfüllung der Aufgaben eines Abfallbeauftragten bei dem Anlagenbetreiber oder Besitzer nach § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, den der Abfallbeauftragte in für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsamen Angelegenheiten beraten soll, erforderlich sind. In diesem Rahmen sollen Grundkenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt werden:
I. Kenntnisse des Abfallrechts und der Abfalltechnik
1. |
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere
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2. |
die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen, |
3. |
die weiteren abfallrechtlichen Gesetze, insbesondere
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4. |
das Recht der Abfallverbringung, |
5. |
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen, |
6. |
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen, |
7. |
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen, |
8. |
das für die Abfallwirtschaft einschlägige kommunale Satzungsrecht, |
11. |
die Vorschriften der betrieblichen Haftung, |
12. |
die Vorschriften des Arbeitsschutzes, |
13. |
die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen, |
14. |
die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht, |
15. |
Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen, |
16. |
schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung, |
17. |
anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und Beseitigung von Abfällen unter Berücksichtigung des Standes der Technik. |
II. Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
1. |
die Pflichten des Abfallbeauftragten, insbesondere
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2. |
die Rechte des Abfallbeauftragten, insbesondere
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3. |
das Verfahren zur Bestellung von Abfallbeauftragten. |
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