Dr. Thomas Linz, Prof. Dr. Jana Brauweiler
Die gesellschaftliche Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung ist für Unternehmen jeglicher Größe und Branche in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Umweltschutz- und Managementbeauftragten sowie internen Auditoren kommt in der diesbezüglichen Aufgabenerfüllung im Kontext der Eigenüberwachung eine Schlüsselrolle zu. Diese wird in Fachgesetzen (für Umweltbeauftragte in § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz, § 65 Wasserhaushaltsgesetz, § 54 und § 58b Bundes-Immissionsschutzgesetz) und in Normen (für Umweltmanagementbeauftragte und interne Auditoren in der DIN EN ISO 14001, EMAS – Eco-Management and Audit Scheme sowie der DIN ISO 19011) klar adressiert.
Doch welcher Zeitaufwand ist für die Wahrnehmung der gesetzlich bzw. normativ verankerten Aufgaben erforderlich und angemessen? Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte wurde im Jahr 2011 mit der DGUV Vorschrift 2 erstmalig eine aufgabenbasierte Berechnungsgrundlage für deren Einsatzzeiten veröffentlicht. Eine analoge Regelung im Bereich des Umweltschutzes und -managements fehlte bislang.
Zwar werden in den o. g. Gesetzen und Normen die Aufgaben der Beauftragten, aber nicht das dafür erforderliche Zeitbudget dargelegt. Es gibt keine rechtlichen Anforderungen und auch keine eindeutige Rechtsprechung in diesem Themenbereich. Dies führt in den Organisationen zu Unsicherheiten bei der Frage, wie hoch das Zeitbudget solcher Beauftragten angemessen anzusetzen ist. Damit verbunden ist das Risiko für die jeweils bestellenden Organisationen und Personen, dass Beauftragte und interne Auditoren mit einem zu geringen Zeitbudget ausgestattet werden. Dies kann zu schwerwiegenden Konsequenzen, wie z. B. Vorwürfen im Zusammenhang mit Organisationsverschulden oder nicht rechtskonformen Anlagenbetrieb, führen – bis hin zu der Feststellung, dass eine Organisation ihrer Managementverantwortung nicht in ausreichendem Maße gerecht wird.
Die DIN SPEC 91424 "Einsatzzeiten für Betriebsbeauftragte im Umweltschutz und -management" möchte diese normative Lücke schließen. Sie definiert für die jeweiligen Beauftragten die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Zeitfaktoren und gibt einen Vorschlag zur Berechnung der Gesamteinsatzzeit. Sie unterstützt damit Organisationen bei der spezifizierten und praxisgerechten Einsatzzeitenermittlung und bei der rechtskonformen Delegation von Unternehmerpflichten und einer angemessenen Ressourcenausstattung für
- mit gesetzlichen Bestellpflichten verbundene Aufgaben,
- Pflichten, die den jeweiligen Beauftragten obliegen,
- die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, z. B. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitszeitrecht,
- Aufgaben gemäß EMAS; DIN EN ISO 14001, einschlägige BVT-Schlussfolgerungen